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Schuldenstand

Schuldenstand bezeichnet in der Regel den gesamten ausstehenden Schuldenbestand eines Rechtsträgers zu einem bestimmten Stichtag. Er wird vor allem im Kontext der öffentlichen Finanzen verwendet, kann aber auch im privaten Sektor auftreten. Der Schuldenstand umfasst verbriefte oder unverbriefte Verbindlichkeiten wie Kredite, Anleihen, Obligationen und sonstige finanzielle Verpflichtungen, die zum Stichtag noch bestehen. Nicht zu den festen Schulden gehören in der Regel ungewisse oder nicht sicher zugeordnete Verbindlichkeiten, und eventuelle Bürgschaften gelten nur sofern sie als Verpflichtung realisiert werden.

Unterscheiden lässt sich der Schuldenstand von fließenden Größen wie der Neuverschuldung. Während der Schuldenstand die Bestände

Ermittlung und Berichterstattung erfolgen in der Regel aus der Bilanz oder den Jahresabschlüssen zum jeweiligen Stichtag.

Auswirkungen: Ein hoher Schuldenstand erhöht die laufenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen und kann die Kreditwürdigkeit sowie den

zu
einem
Zeitpunkt
widerspiegelt,
erfasst
die
Neuverschuldung
den
Betrag,
der
innerhalb
eines
Zeitraums
neu
aufgenommen
wird.
In
der
öffentlichen
Haushaltsführung
wird
der
Schuldenstand
oft
auch
im
Zusammenwirken
mit
dem
Begriff
der
Nettoschuld
oder
der
Schuldenquote
betrachtet,
um
die
Belastung
relativ
zur
Größe
der
Wirtschaft
oder
des
Haushalts
zu
bewerten.
In
Gemeinden
und
anderen
öffentlichen
Einrichtungen
wird
der
Schuldenstand
häufig
als
Saldo
der
Verbindlichkeiten
dargestellt
und
kann
zusätzlich
netto
gegenüber
liquiden
Mitteln
oder
Forderungen
abgesetzt
werden.
In
der
Privatwirtschaft
entspricht
der
Schuldenstand
der
grossen
Verbindlichkeitenposition
in
der
Bilanz.
finanziellen
Spielraum
eines
Haushalts
begrenzen.
Politische
Instrumente
wie
Schuldenbremsen
zielen
darauf
ab,
den
Zuwachs
des
Schuldenstands
zu
begrenzen
oder
zu
reduzieren.
Begrifflich
eng
verwandt
sind
Schuldendienst,
Verbindlichkeiten,
Neuverschuldung
und
Schuldenquote.