Schirmherr
Schirmherr ist eine ehrenamtliche Patronatsfunktion für eine wohltätige, kulturelle oder öffentliche Veranstaltung. Die Rolle ist in der Regel symbolisch und prestigeorientiert: Der Schirmherr verleiht dem Vorhaben durch seine Bekanntheit Ansehen und erhöht die öffentliche Aufmerksamkeit; er kann die Veranstaltung auch durch Auftritte in der Öffentlichkeit unterstützen.
Aufgaben eines Schirmherrn umfassen typischerweise die Teilnahme an Zeremonien, das Halten von Reden oder das öffentliche
Bestellung und Dauer der Schirmherrschaft erfolgen durch Einladung der veranstaltenden Organisation; der potenzielle Schirmherr muss zustimmen.
Verbreitung und Formulierung: Schirmherrschaften sind besonders in Deutschland, Österreich und der Schweiz verbreitet. In Programmheften, Pressemitteilungen
Rechtsstatus: Die Position des Schirmherrn ist rein ehrenamtlich; sie begründet weder Rechtsansprüche noch eine Finanzierung der
Historischer Kontext: Der Begriff bezieht sich bildlich auf einen Schutzschirm, der für Unterstützung und Schutz steht.