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Scheinwerfer

Scheinwerfer bezeichnet im Straßenverkehrswesen die Lichtquelle und das Gehäuse, die die Fahrbahn vor einem Fahrzeug ausleuchten und das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar machen. In der Regel umfasst ein Scheinwerferpaar Abblend- und Fernlicht; ergänzend sind Tagfahrlicht, Nebelscheinwerfer und in manchen Fahrzeugen verstellbare oder adaptive Leuchtfunktionen vorhanden.

Aufbau: Ein Scheinwerfer besteht aus Gehäuse, Leuchtmittel, Reflektor/Linse und Verstell- bzw. Regulierungsvorrichtungen. Je nach Typ kommen

Normen und Sicherheit: Scheinwerfer müssen den jeweiligen Landesnormen entsprechen (in Europa UNECE-/EC-Regelungen). Ziele sind blendfreies Fahrbahnlicht,

Wartung: Sichtprüfung der Leuchtkraft, Reinigung der Abdeckgläser und regelmäßige Justierung sind wichtig. Verschmutzte oder beschädigte Gläser

Geschichte: Die Scheinwerfertechnologie entwickelte sich von frühen Gas- und Glühlichtquellen über Halogen- zu Xenon- und LED-Systeme.

Halogen-,
Xenon
(HID),
LED-
oder
seltener
Lasertechnologien
zum
Einsatz.
Das
Reflektor-
und
Linsensystem
sorgt
für
die
gewünschte
Lichtführung;
bei
modernen
Systemen
steuert
eine
Elektronik
das
Abblend-
oder
Fernlicht
sowie
adaptive
Funktionen
wie
Matrix-LEDs
oder
kurvenabhängige
Ausleuchtung.
ausreichende
Reichweite
und
Vermeidung
von
Streulicht.
Die
Montage
und
Ausrichtung
der
Scheinwerfer
muss
korrekt
erfolgen,
damit
andere
Verkehrsteilnehmer
nicht
geblendet
werden.
Tagfahrlicht
ist
in
vielen
Ländern
vorgeschrieben;
Nebelscheinwerfer
dürfen
nur
bei
eingeschränkter
Sicht
verwendet
werden.
sowie
falsch
eingestellte
Scheinwerfer
können
Reichweite
und
Ausleuchtung
deutlich
beeinträchtigen.
In
jüngerer
Zeit
gewinnen
adaptive
und
matrixbasierte
Systeme
an
Bedeutung,
die
das
Lichtsituationsabhängig
steuern.