Scheinwerfer
Scheinwerfer bezeichnet im Straßenverkehrswesen die Lichtquelle und das Gehäuse, die die Fahrbahn vor einem Fahrzeug ausleuchten und das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar machen. In der Regel umfasst ein Scheinwerferpaar Abblend- und Fernlicht; ergänzend sind Tagfahrlicht, Nebelscheinwerfer und in manchen Fahrzeugen verstellbare oder adaptive Leuchtfunktionen vorhanden.
Aufbau: Ein Scheinwerfer besteht aus Gehäuse, Leuchtmittel, Reflektor/Linse und Verstell- bzw. Regulierungsvorrichtungen. Je nach Typ kommen
Normen und Sicherheit: Scheinwerfer müssen den jeweiligen Landesnormen entsprechen (in Europa UNECE-/EC-Regelungen). Ziele sind blendfreies Fahrbahnlicht,
Wartung: Sichtprüfung der Leuchtkraft, Reinigung der Abdeckgläser und regelmäßige Justierung sind wichtig. Verschmutzte oder beschädigte Gläser
Geschichte: Die Scheinwerfertechnologie entwickelte sich von frühen Gas- und Glühlichtquellen über Halogen- zu Xenon- und LED-Systeme.