Rückgängigmachung
Rückgängigmachung bezeichnet im Deutschen die Beseitigung der Rechtswirkungen einer Handlung, eines Rechtsgeschäfts oder einer Maßnahme, sodass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Der Begriff wird in juristischen Kontexten oft synonym mit Rückabwicklung oder Aufhebung verwendet.
Im Zivilrecht kann eine Rückgängigmachung auf verschiedene Weise erfolgen. Wird eine Willenserklärung fehlerhaft oder durch Täuschung,
Außerdem kommt der Begriff in der Finanz- und Bankpraxis vor, etwa bei der Rückgängigmachung einer Überweisung
Zu beachten ist, dass Rückgängigmachung rechtlich unterschiedlich ausgestaltet sein kann: als Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts (ab dem
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