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Rückfangverfahren

Rückfangverfahren bezeichnet ein formelles Verfahren zur Rückforderung von Geldern, Gütern oder Rechten, das von einer zuständigen Behörde oder einer anderen berechtigten Stelle eingeleitet wird, wenn der Empfänger nicht anspruchsberechtigt war, die Förderung versagte oder bestimmte Voraussetzungen später wegfallen. Der Begriff wird in verschiedenen Rechtsgebieten verwendet, etwa im Subventions- und Förderrecht, im Sozialrecht bei Rückforderungen von zu Unrecht gezahlten Leistungen oder im Steuer- und Abgabenrecht bei Rückforderung von Steuervergünstigungen.

Anwendungsbereiche umfassen typischerweise die Rückforderung von Fördermitteln oder Zuschüssen, die Rückabwicklung von zu hoch bewilligten Leistungen

Der Ablauf eines Rückfangverfahrens umfasst in der Regel eine Feststellung bzw. Prüfung der Anspruchsgrundlage, eine formelle

Rechtsgrundlagen variieren je nach Land und Rechtsgebiet, umfassen jedoch regelmäßig Verwaltungs- und Sozialgesetze, Abgabenordnungen oder Förderverordnungen.

in
der
Sozialhilfe,
Arbeitslosengeld
oder
Gesundheits-
bzw.
Pflegeleistungen
sowie
die
Rückforderung
von
steuerlichen
Vergünstigungen
oder
Kostenübernahmen.
In
zivilrechtlichen
Kontexten
kann
ein
Rückfang
auch
im
Rahmen
von
Vertragserfüllung,
Rückabwicklung
oder
Rückgabe
von
zu
Unrecht
erhaltenen
Vorteilen
auftreten.
Aufforderung
zur
Rückzahlung,
die
Festlegung
von
Fristen,
sowie
gegebenenfalls
Rechtsbehelfe
oder
gerichtliche
Schritte.
Häufig
wird
der
Betrag
entweder
in
voller
Höhe
zurückgefordert
oder
durch
Abzüge,
Aufrechnungen
oder
Ratenzahlungen
beglichen.
Zins-
und
Schonfristen
können
ebenfalls
vorgesehen
sein.
Rechtsmittel
richten
sich
nach
dem
jeweiligen
Rechtsgebiet
und
der
zuständigen
Behörde.
Kritisch
betrachtet
werden
gelegentlich
Verfahrensdauer,
Transparenz
der
Kriterien
und
der
Schutz
der
Rechte
der
Begünstigten.
Siehe
auch:
Rückforderung,
Subventionsrecht,
Verwaltungsverfahren.