Rückfangverfahren
Rückfangverfahren bezeichnet ein formelles Verfahren zur Rückforderung von Geldern, Gütern oder Rechten, das von einer zuständigen Behörde oder einer anderen berechtigten Stelle eingeleitet wird, wenn der Empfänger nicht anspruchsberechtigt war, die Förderung versagte oder bestimmte Voraussetzungen später wegfallen. Der Begriff wird in verschiedenen Rechtsgebieten verwendet, etwa im Subventions- und Förderrecht, im Sozialrecht bei Rückforderungen von zu Unrecht gezahlten Leistungen oder im Steuer- und Abgabenrecht bei Rückforderung von Steuervergünstigungen.
Anwendungsbereiche umfassen typischerweise die Rückforderung von Fördermitteln oder Zuschüssen, die Rückabwicklung von zu hoch bewilligten Leistungen
Der Ablauf eines Rückfangverfahrens umfasst in der Regel eine Feststellung bzw. Prüfung der Anspruchsgrundlage, eine formelle
Rechtsgrundlagen variieren je nach Land und Rechtsgebiet, umfassen jedoch regelmäßig Verwaltungs- und Sozialgesetze, Abgabenordnungen oder Förderverordnungen.