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Rundfunkübermittlung

Rundfunkübermittlung bezeichnet den Prozess der Verbreitung von Rundfunkinhalten, insbesondere Ton- und Bewegtbildprogrammen, an die breite Öffentlichkeit. Er umfasst Produktion, Verteilung und Bereitstellung von Programmen über verschiedene Übertragungswege und Netzwerke, die eine flächendeckende oder zugangsbeschränkte Versorgung ermöglichen.

Zu den Übertragungswegen gehören terrestrische Rundfunksysteme (UKW für Radio, digitale terrestrische Übertragung für Fernsehen), Kabelnetze, Satellitenübertragung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren je nach Land, umfassen aber typischerweise Anforderungen an Zulassung, Programmauftrag, Sendezeit, Jugendschutz

Historisch begann Rundfunkübermittlung mit dem Radio und wurde durch Fernsehen sowie später durch digitale Technologien erweitert.

sowie
IP-basierte
Verteilungswege
wie
IPTV,
OTT-Streaming
oder
Hybriddienste.
Die
moderne
Rundfunkübermittlung
nutzt
Multiplexing,
Kodierung,
Fehlerkorrektur
und
Frequenzressourcenmanagement,
um
Programme
zuverlässig
zu
verbreiten.
und
Verbraucherschutz.
In
vielen
Ländern
gibt
es
Landes-
oder
nationale
Medienanstalten
sowie
Rundfunkräte,
die
Lizenzierung,
Programmaufbau
und
technische
Standards
überwachen.
Öffentliche
Rundfunkanstalten
verfolgen
oft
einen
gesetzlich
festgelegten
Auftrag
zur
Grundversorgung,
Vielfalt
und
Unabhängigkeit;
private
Anbieter
ergänzen
das
Angebot
im
wettbewerblichen
Markt.
Die
Begriffe
überschneiden
sich
mit
dem
Empfangsaspekt
(Rundfunkempfang)
und
mit
der
Verbreitung
über
Internetdienste,
wobei
der
Kern
der
Definition
die
Verteilung
der
Inhalte
an
Endnutzer
bleibt,
unabhängig
vom
konkreten
Übertragungsweg.