Rundfunkübermittlung
Rundfunkübermittlung bezeichnet den Prozess der Verbreitung von Rundfunkinhalten, insbesondere Ton- und Bewegtbildprogrammen, an die breite Öffentlichkeit. Er umfasst Produktion, Verteilung und Bereitstellung von Programmen über verschiedene Übertragungswege und Netzwerke, die eine flächendeckende oder zugangsbeschränkte Versorgung ermöglichen.
Zu den Übertragungswegen gehören terrestrische Rundfunksysteme (UKW für Radio, digitale terrestrische Übertragung für Fernsehen), Kabelnetze, Satellitenübertragung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren je nach Land, umfassen aber typischerweise Anforderungen an Zulassung, Programmauftrag, Sendezeit, Jugendschutz
Historisch begann Rundfunkübermittlung mit dem Radio und wurde durch Fernsehen sowie später durch digitale Technologien erweitert.