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Rundfunkräte

Rundfunkräte sind Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland (und in ähnlicher Form auch in anderen deutschsprachigen Ländern), die die Mitwirkung der Gesellschaft an der Programmgestaltung und an der Überwachung der Einhaltung rechtlicher und ethischer Grundsätze sicherstellen sollen. Sie dienen der demokratischen Partizipation der Bevölkerung am öffentlich-rechtlichen Rundfunk und sollen Vielfalt, Ausgewogenheit und Unabhängigkeit des Programms fördern.

Rechtliche Grundlage bilden der Rundfunkstaatsvertrag sowie die jeweiligen Landesgesetze, nach denen Rundfunkräte die Belange des Publikums

Zu den Aufgaben der Rundfunkräte gehören die Beratung in Programm- und Grundsatzfragen, die Prüfung der Programmplanung,

Bedeutung: Rundfunkräte tragen zur Transparenz und Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei und sollen sicherstellen, dass unterschiedliche

vertreten,
Grundsätze
der
Programmvermittlung
überwachen
und
dem
Sendermanagement
beratend
gegenüberstehen.
Die
Mitglieder
werden
aus
Vertretern
der
Länder,
Kirchen,
Gewerkschaften,
Arbeitgeber-
und
Berufsverbänden,
Bildungs-,
Kultur-
und
Jugendorganisationen
sowie
aus
Einzelpersönlichkeiten
des
öffentlichen
Lebens
berufen;
integrierte
Beteiligung
von
Vertreterinnen
und
Vertretern
der
Beschäftigten
erfolgt
in
separaten
Gremien.
die
Behandlung
von
Beschwerden
der
Öffentlichkeit
sowie
die
Abgabe
von
Stellungnahmen
zu
wesentlichen
Programmänderungen.
Sie
überwachen
die
Einhaltung
verfassungsrechtlicher
Vorgaben
und
staatlicher
Rundfunksatzungen,
fördern
Transparenz
und
Beteiligung
der
Öffentlichkeit
und
wirken
an
der
Weiterentwicklung
des
Programmauftrags
mit.
Meinungen
und
gesellschaftliche
Gruppen
im
Sender
Gehör
finden.
Kritisch
wird
gelegentlich
der
Einfluss
der
Gremien
auf
die
operative
Leitung
bewertet;
die
Wirksamkeit
hängt
von
rechtlichen
Rahmenbedingungen
und
der
Zusammenarbeit
mit
der
Senderleitung
ab.