Rundfunkräte
Rundfunkräte sind Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland (und in ähnlicher Form auch in anderen deutschsprachigen Ländern), die die Mitwirkung der Gesellschaft an der Programmgestaltung und an der Überwachung der Einhaltung rechtlicher und ethischer Grundsätze sicherstellen sollen. Sie dienen der demokratischen Partizipation der Bevölkerung am öffentlich-rechtlichen Rundfunk und sollen Vielfalt, Ausgewogenheit und Unabhängigkeit des Programms fördern.
Rechtliche Grundlage bilden der Rundfunkstaatsvertrag sowie die jeweiligen Landesgesetze, nach denen Rundfunkräte die Belange des Publikums
Zu den Aufgaben der Rundfunkräte gehören die Beratung in Programm- und Grundsatzfragen, die Prüfung der Programmplanung,
Bedeutung: Rundfunkräte tragen zur Transparenz und Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei und sollen sicherstellen, dass unterschiedliche