Rednerregelung
Rednerregelung bezeichnet die Gesamtheit der verfahrensrechtlichen Vorgaben, nach denen in Versammlungen und Gremien Rednerinnen und Redner zu Wort kommen. Kernbestandteile sind Redezeit, Reihung der Beiträge, die Nutzung einer Rednerliste sowie die Moderation durch den Vorsitz. Die Regeln legen fest, wer sprechen darf, zu welchem Zeitpunkt und wie lange, und sie regeln zulässige Formulierungen, Unterbrechungen, Gegenreden und Schlussreden.
Aufbau und Funktionsweise: In den meisten Einrichtungen gibt es eine formalisierte Rednerliste, der Reden nacheinander zugewiesen
Anwendungsbereiche: Rednerregelungen finden sich in Parlamenten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, in Gremien von Verbänden,
Zweck und Auswirkungen: Ziel ist ein geordneter Debattenablauf, Chancengleichheit für Rednerinnen und Redner, Transparenz der Verfahren
Siehe auch: Redezeit, Rednerliste, Redeordnung, Fraktionsregeln.
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