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Fraktions

Fraktionen (singular: die Fraktion) bezeichnet in deutschsprachigen Parlamenten die formellen Gruppen der Abgeordneten, die einer Partei oder einer bestimmten parlamentarischen Kooperation angehören und gemeinsam die parlamentarische Arbeit koordinieren. Eine Fraktion dient als zentrale Einheit der parlamentarischen Arbeit, organisiert Debatten, Abstimmungsstrategien und die Präsenz in Ausschüssen. Sie ist in der Praxis oft Träger von Rechten und Ressourcen, wie Redebenen, Redezeiten, Ausschusszuweisungen und personeller Unterstützung.

Die Bildung einer Fraktion setzt in vielen Parlamenten eine bestimmte Mindestgröße voraus; die genaue Schwelle variiert

Fraktionen werden in der Regel von Fraktionsvorsitzenden geleitet; oft gibt es zusätzlich einen oder mehrere stellvertretende

In verschiedenen Ländern bestehen Unterschiede in der Ausgestaltung von Fraktionen, insbesondere im Hinblick auf Größe, Sitzungsregeln

je
nach
Rechtsordnung.
Unabhängig
von
der
Größe
fungiert
die
Fraktion
als
organisatorische
Struktur,
die
Programmkoordination,
interne
Abstimmung
und
Außenvertretung
der
Mitglieder
ermöglicht.
In
ihr
werden
Fraktionssitzungen
vorbereitet,
Beschlüsse
gefasst
und
der
politische
Kurs
festgelegt.
Vorsitzende
sowie
einen
Fraktionsgeschäftsführer,
der
organisatorische
und
finanzielle
Belange
betreut.
Die
Fraktion
verhandelt
Positionen
gegenüber
der
Regierung,
gestaltet
Gesetzesvorschläge
mit
und
nimmt
Einfluss
auf
die
Sitzverteilung
in
Ausschüssen
und
in
der
Parlamentsarbeit.
In
Mehrparteiensystemen
bilden
Fraktionen
häufig
Regierungskoalitionen
oder
klar
abgegrenzte
Oppositionsblöcke;
in
anderen
Systemen
können
auch
Fraktionen
aus
mehreren
Parteien
kooperieren.
und
Budgetpolitik.
Das
Konzept
ist
jedoch
allgemein
darauf
ausgerichtet,
die
kollektive
parlamentarische
Arbeit
zu
organisieren
und
politische
Strategien
innerhalb
des
Parlaments
zu
koordinieren.