Rechtsverteidigungs
Rechtsverteidigung, auch Rechtsverteidigung oder Verteidigung der Rechte, bezeichnet den rechtlichen Prozess, durch den eine Person ihre gesetzlich geschützten Ansprüche gegen eine Rechtsverletzung geltend macht oder sich gegen Ansprüche Dritter wehrt. Der Begriff wird in der deutschen Rechtslehre und Praxis vor allem im Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht verwendet und umfasst sowohl vorbeugende als auch reagierende Maßnahmen zur Wahrung der eigenen Rechtsposition.
Im Zivilrecht bedeutet Rechtsverteidigung typischerweise das Bestreiten oder Abwehren von Ansprüchen durch Einwendungen, Einreden oder Gegenklagen.
Im Strafprozess dient Rechtsverteidigung der Wahrung der verfahrensrechtlichen Rechte des Beschuldigten. Typische Aspekte sind die Vertretung
Abgrenzungen zu anderen Rechtsfiguren sind wichtig: Notwehr bezeichnet die Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf Leben,
In der Praxis liegt die Verantwortung der Rechtsverteidigung bei qualifizierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder anderen Rechtsvertretungen.