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Rechtsverteidigungs

Rechtsverteidigung, auch Rechtsverteidigung oder Verteidigung der Rechte, bezeichnet den rechtlichen Prozess, durch den eine Person ihre gesetzlich geschützten Ansprüche gegen eine Rechtsverletzung geltend macht oder sich gegen Ansprüche Dritter wehrt. Der Begriff wird in der deutschen Rechtslehre und Praxis vor allem im Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht verwendet und umfasst sowohl vorbeugende als auch reagierende Maßnahmen zur Wahrung der eigenen Rechtsposition.

Im Zivilrecht bedeutet Rechtsverteidigung typischerweise das Bestreiten oder Abwehren von Ansprüchen durch Einwendungen, Einreden oder Gegenklagen.

Im Strafprozess dient Rechtsverteidigung der Wahrung der verfahrensrechtlichen Rechte des Beschuldigten. Typische Aspekte sind die Vertretung

Abgrenzungen zu anderen Rechtsfiguren sind wichtig: Notwehr bezeichnet die Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf Leben,

In der Praxis liegt die Verantwortung der Rechtsverteidigung bei qualifizierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder anderen Rechtsvertretungen.

Ziel
ist
der
Erhalt
von
Eigentum,
Besitz,
Vertragsrechten
oder
sonstigen
Rechtspositionen
sowie
die
Durchsetzung
eigener
Ansprüche
gegenüber
dem
Gegner.
durch
einen
Verteidiger,
die
Prüfung
von
Beweisen,
die
Anführung
von
Rechtsmitteln
und
Maßnahmen
zur
Gewährleistung
eines
fairen
Verfahrens.
Die
Rechtsverteidigung
strebt
damit
eine
rechtsstaatliche
Balance
zwischen
Schuldvorwurf
und
individueller
Verteidigung
an.
Leib
oder
Eigentum,
während
Rechtsverteidigung
ein
breiteres
Konzept
ist,
das
alle
Rechtsgüter
umfasst,
die
durch
Rechtsverletzungen
geschützt
sind.
Rechtsverteidigung
lässt
sich
demnach
in
Abwehrmaßnahmen,
Ansprüche
und
Rechtsmittel
unterteilen,
je
nach
Rechtsgebiet
und
konkretem
Streit.
Sie
ist
ein
zentraler
Bestandteil
des
Rechtsstaats,
der
sicherstellt,
dass
Ansprüche
geprüft,
Rechte
gewahrt
und
Rechtsstreitigkeiten
ordnungsgemäß
gelöst
werden.