Rechtsstands
Rechtsstand bezeichnet im juristischen Sprachgebrauch den zum Zeitpunkt eines Rechtsvorgangs geltenden Rechtsbestand: die Gesamtheit der Normen, Verordnungen und der maßgeblichen Rechtsgrundsätze, die auf einen konkreten Sachverhalt anwendbar sind. Er umfasst sowohl geschriebenes Gesetz als auch verwaltungs- und höchstrichterliche Rechtsprechung, soweit sie rechtsfolgen beeinflusst.
Der Begriff dient dazu, die anwendbaren Regeln für eine bestimmte Situation festzustellen und damit die Rechtsfolgen
Der Rechtsstand unterscheidet sich von der Rechtslage. Die Rechtslage beschreibt das tatsächlich bestehende Rechtsverhältnis oder die
In der Praxis ist der Rechtsstand relevant für die Auslegung von Verträgen, steuerlichen Bewertungen, gerichtliche Verfahren