Home

Rechtsbasieren

Rechtsbasieren bezeichnet die Praxis, Entscheidungen, Richtlinien oder Bewertungen auf rechtliche Grundlagen zu stützen. Im Kern geht es darum, dass geltendes Recht, Rechtsnormen, Verfassungs- oder EU-rechtliche Vorgaben die maßgebliche Grundlage für Handlungen oder Bewertungen bilden. Der Begriff ist im Deutschen eine fachsprachliche Form, die in Jurisprudenz, Verwaltung und politischer Diskussion vorkommt, besonders wenn Rechtsstaatlichkeit, Rechtsklarheit oder Rechtsfolgen betont werden sollen.

Herkunft und Gebrauch: Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen Recht/ Rechts- und basieren zusammen. Es ist

Anwendung: Rechtsbasieren kann beschreiben, dass Regelungen, normative Maßnahmen oder Gutachten so gestaltet oder beurteilt werden, dass

Beurteilung: Als Fachbegriff ist Rechtsbasieren weitgehend neutral. Kritisch ist, dass Rechtsnormen allein häufig nicht alle legitimen

Siehe auch: Rechtsgrundlage, Rechtslage, Rechtsstaatlichkeit, Rechtsgrund, Rechtsfolgen, Rechtskonformität.

eine
zusammengesetzte
Form,
die
teils
als
neologischer
Ausdruck
in
juristischen
Texten
auftaucht,
um
die
normative
Basis
einer
Entscheidung
zu
betonen.
In
der
Praxis
wird
oft
von
„auf
Rechtsgrundlagen
basieren“
gesprochen;
Rechtsbasieren
dient
hier
als
kompakte
Bezeichnung.
sie
mit
den
bestehenden
Rechtsnormen
in
Einklang
stehen.
Es
wird
genutzt,
um
Transparenz
hinsichtlich
Rechtskonformität
herzustellen
und
Rechtssicherheit
zu
betonen.
Anforderungen
umfassen;
politische,
ethische
und
soziale
Aspekte
dürfen
ebenfalls
beachtet
werden.
Zudem
besteht
Gefahr
von
Rechtsformalismus,
wenn
Formalien
über
eigentlichen
Zweck
gestellt
werden.