Rechtsbasieren
Rechtsbasieren bezeichnet die Praxis, Entscheidungen, Richtlinien oder Bewertungen auf rechtliche Grundlagen zu stützen. Im Kern geht es darum, dass geltendes Recht, Rechtsnormen, Verfassungs- oder EU-rechtliche Vorgaben die maßgebliche Grundlage für Handlungen oder Bewertungen bilden. Der Begriff ist im Deutschen eine fachsprachliche Form, die in Jurisprudenz, Verwaltung und politischer Diskussion vorkommt, besonders wenn Rechtsstaatlichkeit, Rechtsklarheit oder Rechtsfolgen betont werden sollen.
Herkunft und Gebrauch: Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen Recht/ Rechts- und basieren zusammen. Es ist
Anwendung: Rechtsbasieren kann beschreiben, dass Regelungen, normative Maßnahmen oder Gutachten so gestaltet oder beurteilt werden, dass
Beurteilung: Als Fachbegriff ist Rechtsbasieren weitgehend neutral. Kritisch ist, dass Rechtsnormen allein häufig nicht alle legitimen
Siehe auch: Rechtsgrundlage, Rechtslage, Rechtsstaatlichkeit, Rechtsgrund, Rechtsfolgen, Rechtskonformität.