Rechtmäßigkeit
Rechtmäßigkeit bezeichnet in der Rechtsordnung die Eigenschaft von Handlungen, Entscheidungen oder Normen, mit dem geltenden Recht in Einklang zu stehen. Sie erfordert eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, die Einhaltung formaler Vorgaben sowie die Beachtung materieller Rechtsnormen. In der Praxis spielt sie vor allem im Verwaltungsrecht eine zentrale Rolle: Verwaltungsakte müssen auf einer rechtlichen Grundlage beruhen, Verfahrensvorschriften einhalten, Fristen beachten und die Grundrechte schützen.
Wesentliche Aspekte der Rechtmäßigkeit sind unter anderem die korrekte Rechtsgrundlage, die Einhaltung formeller Erfordernisse (wie Schriftform
Ist eine Maßnahme rechtswidrig, kann sie angefochten werden. Rechtsmittel wie Widerspruch, Klage oder gerichtliche Überprüfung dienen
Der Begriff unterscheidet sich von Legitimität im weiteren Sinn: Rechtmäßigkeit bezieht sich auf die Übereinstimmung mit