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Präzedenzfällen

Präzedenzfällen bezeichnet in der Rechtswissenschaft Entscheidungen von Gerichten, die durch ihre Begründung neue Rechtsprinzipien klären oder bestehende Rechtsnormen auf neue Sachverhalte anwenden. Sie dienen der Rechtsklarheit und der Vorhersagbarkeit des Rechts, weil ähnliche Fälle künftig nach denselben Grundsätzen entschieden werden sollen.

In verschiedenen Rechtstraditionen erfüllt die Bindung an Präzedenzfälle unterschiedlich stark. Im common-law-System wirken Präzedenzfälle grundsätzlich verbindlich:

Typisch wird zwischen der ratio decidendi, dem Kerngrun der Begründung, aus dem sich der Rechtsgrundsatz ableitet,

Kritisch ist, dass Präzedenzfälle sich weiterentwickeln können: Neue Judikatur, Gesetzesänderungen oder gesellschaftliche Entwicklungen können frühere Interpretationen

Gerichte
müssen
Dem
Leitsatz
höherer
Gerichte
folgen
(Stare
decisis).
In
überwiegend
zivilrechtlich
geprägten
Systemen,
wie
Deutschland
oder
Österreich,
sind
Präzedenzfälle
nicht
rechtsverbindlich
im
selben
Sinne,
aber
sie
besitzen
große
Überzeugungskraft.
Entscheidungen
des
obersten
Gerichts
oder
des
Verfassungsgerichts
haben
dabei
oft
maßgebliche
Orientierungskraft
und
beeinflussen
die
Praxis
bei
unklaren
oder
neuartigen
Rechtsfragen.
und
obiter
dicta,
nebensächlichen
Bemerkungen,
unterschieden.
Präzedenzfälle
entstehen
häufig
zu
wiederkehrenden
Problemstellungen
und
geben
der
Rechtspflege,
der
Wissenschaft
und
der
Praxis
Orientierung
bei
ähnlichen
Fällen.
überholen.
In
vielen
Systemen
bleibt
daher
Raum
für
Rechtsfortbildung
durch
Justiz,
Feedback
durch
Gesetzgeber
und
die
wachsende
Bedeutung
von
europäischem
und
internationalem
Recht,
wodurch
Präzedenzfälle
auch
grenzüberschreitend
an
Bedeutung
gewinnen.