Portalgröße
Portalgröße bezeichnet die Abmessungen einer Portalöffnung – also der Öffnung in einer Wand, eines Türrahmens oder eines Durchgangs – durch die Personen oder Gegenstände hindurchtreten können. Sie umfasst in der Praxis die lichte Breite und Höhe der Öffnung sowie das Gesamtnennmaß des Rahmens, wobei zwischen äußeren Abmessungen und der tatsächlich nutzbaren Öffnung unterschieden wird. Portalgrößen spielen eine zentrale Rolle in Planung, Tragwerk und Nutzung von Gebäuden.
Wichtige Messgrößen sind die lichte Breite und die lichte Höhe, also der freitragende Innenmaßbereich der Öffnung.
Planung und Normen beziehen sich auf Bau- und Nutzungsanforderungen. Je nach Rechtsgebiet gelten Richtlinien zur Mindestbreite
In Anwendungen reichen Portalgrößen von Wohnungs- bis hin zu Außenportalen; typische Binnenmaße liegen regelmäßig im Bereich