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Pilotenausbildung

Pilotenausbildung bezeichnet den systematischen Prozess, durch den Piloten die Berechtigung zum Fliegen von Luftfahrzeugen erwerben. In Europa erfolgt sie nach den Vorgaben der Europäischen Luftfahrtbehörde EASA und wird von nationalen Behörden umgesetzt, etwa dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Deutschland, Austro Control in Österreich und dem Federal Office of Civil Aviation (FOCA) in der Schweiz.

Ziel ist der Erwerb von Lizenzen wie PPL(A) (Private Pilot Licence), IR (Instrumentenflugberechtigung), CPL(A) (Commercial Pilot

Voraussetzungen umfassen Alter, gesundheitliche Eignung (EU Class 2 Medizin für PPL; Class 1 Medizin für CPL/ATPL)

Die Pilotenausbildung eröffnet Wege in Privat-, Geschäftsflug- und Linienverkehr und ist europaweit anerkannt, was grenzüberschreitende Einsatzmöglichkeiten

Licence)
und
ATPL(A)
(Airline
Transport
Pilot
Licence).
Oft
beginnt
die
Ausbildung
mit
dem
PPL,
ergänzt
durch
IR,
gefolgt
von
CPL
und
ggf.
ATPL;
für
Linienflüge
kommen
zusätzlich
MCC-
oder
Typenratings
hinzu.
Die
Ausbildungsinhalte
gliedern
sich
in
theoretischen
Unterricht
(Luftrecht,
Meteorologie,
Technik,
Flugbetriebsverfahren)
und
praktische
Flugausbildung
in
ein-
oder
mehrmotorigen
Flugzeugen
sowie
Simulatortraining
(FSTD).
Die
Prüfung
besteht
aus
einer
theoretischen
Prüfung
vor
der
Behörde
und
einer
praktischen
Flugprüfung.
sowie
Sprachkenntnisse.
Die
benötigte
Flugstundenzahl
variiert
nach
Lizenz,
liegt
aber
typischerweise
im
Bereich
mehrerer
Dutzend
Stunden
für
den
PPL
und
deutlich
darüber
für
CPL
und
ATPL.
Die
Kosten
richten
sich
nach
Schulformen,
Flugstunden
und
Prüfungsgebühren
und
können
erheblich
variieren.
erleichtert.