Pflichtangabe
Pflichtangabe bezeichnet in der Rechts- und Regulierungssprache die Angabe, die in einem Produkt, einer Veröffentlichung oder einer Mitteilung zwingend gemacht werden muss. Sie ergibt sich aus Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien oder fachlichen Standards und variiert je nach Rechtsgebiet, Branche und Land.
Anwendungsbereiche sind unter anderem Produktkennzeichnung und -informationen (etwa bei Arzneimitteln, Kosmetika, Lebensmitteln oder chemischen Erzeugnissen), Werbung
Zu den typischen Pflichtbestandteilen gehören je nach Bereich etwa Bezeichnung des Produkts, Inhaltsstoffe, Mengenangaben, Haltbarkeits- oder
Die Einhaltung obliegt den jeweiligen Verantwortlichen, die Informationen aktuell und fehlerfrei zu halten. Verstöße können behördliche
Der Begriff macht deutlich, dass Transparenz und Sicherheit durch gesetzliche Vorgaben gewährleistet werden sollen; die konkreten
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