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Pflegekindern

Pflegekinder sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Gefährdung, Vernachlässigung oder akuten familiären Belastungen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Sie werden von Jugendämtern in eine Pflegefamilie oder eine andere betreute Lebensform vermittelt. Ziel der Platzierung ist Schutz, Stabilisierung der Lebenssituation und Entwicklung des Kindes sowie möglichst bald eine Rückführung in die Herkunftsfamilie oder eine dauerhafte, kindgerechte Alternative.

Formen der Pflege umfassen Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege und in bestimmten Fällen Langzeitpflege. Vollzeitpflege bedeutet, dass das Kind

Unterstützung und Finanzierung erfolgen über die Jugendhilfe. Pflegefamilien erhalten regelmäßige fachliche Begleitung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter,

Zukunftsperspektiven reichen von Rückführung in die Herkunftsfamilie über eine dauerhafte Pflegelösung bis hin zu Adoption, sofern

dauerhaft
in
der
Pflegefamilie
lebt.
Bereitschaftspflege
dient
als
vorübergehende
Lösung,
während
das
Herkunftssystem
geklärt
wird.
Die
rechtliche
Situation
variiert
je
Fall
und
wird
im
Rahmen
der
Jugendhilfe
geklärt;
oft
bleiben
zentrale
Entscheidungen
beim
zuständigen
Amt,
während
Pflegeeltern
praktische
Erziehungstätigkeiten
übernehmen.
Fortbildungen
sowie
finanzielle
Zuschüsse
und
Sachleistungen
zur
Deckung
der
Pflegekosten.
Pflegekinder
haben
Anspruch
auf
gesundheitliche
Versorgung,
schulische
Förderung
und
Teilhabe
am
sozialen
Leben.
Zusätzlich
gelten
Schutz-
und
Unterstützungsstandards,
um
Sicherheit,
Stabilität
und
individuelle
Entwicklung
sicherzustellen.
eine
dauerhafte
Bindung
besteht.
Entscheidungen
über
den
weiteren
Verlauf
hängen
von
den
individuellen
Umständen,
dem
Wohl
des
Kindes
und
dem
Fortbestehen
oder
der
Veränderung
familiärer
Umstände
ab.
Pflegekinder
profitieren
von
verlässlicher
Begleitung,
geregelten
Abläufen
und
einem
sicheren
Umfeld.