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Pflegefamilie

Eine Pflegefamilie ist eine Familie, die ein Kind oder einen Jugendlichen bei sich aufnimmt, weil dessen leibliche Familie Unterstützung braucht oder das Kindeswohl gefährdet ist. Das Pflegekind lebt in der Regel vorübergehend bei der Pflegefamilie; eine dauerhafte Betreuung durch Adoption oder dauerhafte Pflege kann vorgesehen sein, wenn eine Rückführung nicht möglich ist.

In Deutschland erfolgt die Unterbringung durch das Jugendamt, in Zusammenarbeit mit Trägern der Sozialhilfe. Rechtsgrundlage ist

Pflegefamilien übernehmen Alltag, Erziehung, Betreuung und Unterstützung in Schule und Entwicklung; sie bieten Struktur und emotionale

Voraussetzungen zur Pflegefamilie sind persönliches und gesundheitliches Wohlbefinden, ein geeignetes Wohnumfeld, Sicherheit, Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit

Pflegefamilien unterscheiden sich von Adoption und Vollpflege; das Ziel ist oft die Rückführung zum Herkunftssystem, falls

SGB
VIII.
Ziel
ist
Sicherheit,
Entwicklung
und
Bildung
des
Kindes
in
einer
familienähnlichen
Umgebung.
Die
Platzierung
wird
im
Dialog
mit
dem
Kind,
den
Eltern
bzw.
dem
sorgeberechtigten
Erwachsenen
und
der
Pflegefamilie
geplant
und
regelmäßig
überprüft.
Zuwendung.
Sozialarbeiter
begleiten
die
Pflegefamilien,
bieten
Beratung,
Fallbesprechungen
und
Fortbildungen.
Finanziell
erhalten
Pflegekinder
Leistungen
zur
Deckung
von
Lebensunterhalt,
medizinischer
Versorgung
und
besonderen
Bedürfnissen;
Höhe
und
Art
der
Zahlungen
variieren
nach
Fall
und
Region.
dem
Jugendamt
und
regelmäßige
Fortbildung.
Ein
mehrstufiges
Verfahren
mit
Eignungsprüfungen,
Gesprächen
und
behördlicher
Anerkennung
schließt
die
Prüfung
ab.
Nach
Aufnahme
erfolgen
regelmäßige
Begleitungen
und
Anpassungen
des
Hilfeplans.
möglich.
Falls
Rückführung
nicht
möglich
ist,
können
dauerhafte
Lösungen
wie
Adoption
oder
eine
dauerhafte
Pflege
angestrebt
werden.