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Pflegekasse

Pflegekasse ist der Teil der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung, der für die Verwaltung und Auszahlung von Pflegeleistungen zuständig ist. Sie gehört zum System der gesetzlichen Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch XI) und ist in der Praxis die Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse: Jede gesetzliche Krankenversicherung betreibt eine eigene Pflegekasse, die die Beiträge ihrer Versicherten sammelt und die Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.

Funktion und Finanzierung: Die Pflegekassen finanzieren sich überwiegend aus Pflegebeiträgen, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen

Leistungen und Anspruch: Die Pflegekasse entscheidet über Ansprüche auf Pflegeleistungen nach dem jeweiligen Pflegegrad (seit 2017

Verfahren und Zuständigkeit: Die Pflegekasse prüft den Pflegebedarf in einem Begutachtungsverfahren, oft in Zusammenarbeit mit medizinischen

Zusammenhang: Pflegekassen arbeiten eng mit den Pflegesach- oder Pflegediensten, Pflegediensten und Pflegesachleistungen zusammen, um die Versorgung

werden.
Der
Beitragssatz
ist
gesetzlich
festgelegt
und
kann
je
nach
Situation
variieren
(z.
B.
Unterscheidung
nach
Kindern).
Die
Mittel
werden
zur
Begleichung
der
Leistungen
in
der
Pflegeversicherung
verwendet.
in
den
Stufen
1
bis
5,
früher
Pflegestufen).
Zu
den
Leistungen
gehören
zum
Beispiel
Pflegegeld
für
häusliche
Pflege
durch
Angehörige,
Pflegesachleistungen
für
professionelle
Pflegedienste,
Pflegehilfsmittel
sowie
zugehörige
Unterstützungsangebote.
Zusätzlich
gibt
es
Leistungen
für
teilstationäre
Pflege
(Tages-
und
Nachtpflege),
Kurzzeitpflege
und
Verhinderungspflege,
sowie
in
bestimmten
Fällen
Unterstützung
bei
vollstationärer
Pflege.
Diensten
der
Krankenversicherung
(MDK).
Auf
Basis
der
Bewertung
werden
die
passenden
Leistungen
gewährt
und
abgerechnet.
von
Pflegebedürftigen
sicherzustellen.
Private
Pflegeversicherung
ist
ergänzend
möglich
und
richtet
sich
nach
eigenen
Regelungen.