Pflegekasse
Pflegekasse ist der Teil der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung, der für die Verwaltung und Auszahlung von Pflegeleistungen zuständig ist. Sie gehört zum System der gesetzlichen Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch XI) und ist in der Praxis die Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse: Jede gesetzliche Krankenversicherung betreibt eine eigene Pflegekasse, die die Beiträge ihrer Versicherten sammelt und die Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.
Funktion und Finanzierung: Die Pflegekassen finanzieren sich überwiegend aus Pflegebeiträgen, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen
Leistungen und Anspruch: Die Pflegekasse entscheidet über Ansprüche auf Pflegeleistungen nach dem jeweiligen Pflegegrad (seit 2017
Verfahren und Zuständigkeit: Die Pflegekasse prüft den Pflegebedarf in einem Begutachtungsverfahren, oft in Zusammenarbeit mit medizinischen
Zusammenhang: Pflegekassen arbeiten eng mit den Pflegesach- oder Pflegediensten, Pflegediensten und Pflegesachleistungen zusammen, um die Versorgung