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Pflegebedürftigen

Pflegebedürftige bezeichnet Personen, die wegen einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten regelmäßig Hilfe bei der Betreuung, Körperpflege, Ernährung oder Haushaltsführung benötigen. Die Pflegebedürftigkeit ist ein rechtlicher Begriff im deutschen System der Pflegeversicherung und wird durch eine Begutachtung festgestellt. In Deutschland wird die Pflegebedürftigkeit üblicherweise in Pflegegrade von 1 bis 5 eingeteilt, wobei höhere Grade einen größeren Hilfebedarf kennzeichnen.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere befugte Gutachter. Bewertet

Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige umfassen verschiedene Formen der Unterstützung. Bei häuslicher Pflege können Pflegesachleistungen (durch

Zugang und Rechte: Pflegebedürftige oder deren Angehörige beantragen Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse. Die Feststellung des

Die Einstufung beeinflusst den Alltag, die Finanzierung und die Organisation der Betreuung. Ziel ist es, möglichst

werden
unter
anderem
Mobilität,
Selbstversorgung,
kognitive
Fähigkeiten,
Alltagstauglichkeit
und
der
konkrete
Hilfebedarf
in
der
Haushaltsführung.
Die
Einordnung
in
einen
Pflegegrad
bestimmt
den
Umfang
der
Leistungsansprüche
und
der
zu
gewährenden
Unterstützung.
ambulante
Pflegedienste),
Pflegegeld
(für
pflegende
Angehörige),
Entlastungsleistungen
sowie
Verhinderungspflege
in
Anspruch
genommen
werden.
Bei
stationärer
Pflege
übernimmt
die
Versicherung
Kosten
anteilig;
zusätzlich
gibt
es
Angebote
wie
Kurzzeitpflege
oder
Tages-
und
Nachtpflege,
die
zeitweilige
oder
ergänzende
Unterstützungsformen
darstellen.
Pflegegrades
erfolgt
unabhängig
vom
Alter;
auch
jüngere
Menschen
können
pflegebedürftig
sein.
Die
Pflegeversicherung
ist
eine
Pflichtversicherung
in
Deutschland
und
wird
durch
Beiträge
finanziert.
autonomes
Leben
mit
angemessener
Unterstützung
zu
ermöglichen
und
informelle
Pflege
zu
entlasten.