Pflegebedürftigen
Pflegebedürftige bezeichnet Personen, die wegen einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten regelmäßig Hilfe bei der Betreuung, Körperpflege, Ernährung oder Haushaltsführung benötigen. Die Pflegebedürftigkeit ist ein rechtlicher Begriff im deutschen System der Pflegeversicherung und wird durch eine Begutachtung festgestellt. In Deutschland wird die Pflegebedürftigkeit üblicherweise in Pflegegrade von 1 bis 5 eingeteilt, wobei höhere Grade einen größeren Hilfebedarf kennzeichnen.
Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere befugte Gutachter. Bewertet
Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige umfassen verschiedene Formen der Unterstützung. Bei häuslicher Pflege können Pflegesachleistungen (durch
Zugang und Rechte: Pflegebedürftige oder deren Angehörige beantragen Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse. Die Feststellung des
Die Einstufung beeinflusst den Alltag, die Finanzierung und die Organisation der Betreuung. Ziel ist es, möglichst