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Pflegeberufegesetz

Pflegeberufegesetz (PflBG) ist ein Bundesgesetz in Deutschland, das die Ausbildung, Prüfung und Ausübung der Pflegeberufe regelt. Es gehört zur Pflegeberufereform und zielt darauf ab, die drei bisherigen Ausbildungswege in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammenzufassen.

Kernbestandteile des PflBG sind eine dreijährige generalistische Ausbildung, ein gemeinsamer Ausbildungs- und Prüfungsrahmen sowie der neue

Das PflBG trat im Jahr 2020 in Kraft, mit Übergangsregelungen für laufende Ausbildungen und bestehende Verträge.

Ziele der Reform sind die Verbesserung der Versorgungsqualität, eine bessere Koordination in der Pflege, mehr Mobilität

Abschluss
Pflegefachfrau
bzw.
Pflegefachmann.
Die
Ausbildung
erfolgt
in
anerkannten
Einrichtungen
wie
Krankenhäusern,
Pflegeeinrichtungen
und
ambulanten
Diensten;
theoretischer
Unterricht
wird
mit
praktischer
Ausbildung
verknüpft.
Nach
erfolgreicher
Prüfung
erhält
der
Absolvent
bundesweit
anerkannte
Qualifikationen,
die
eine
Pflegeausübung
in
verschiedenen
Bereichen
ermöglichen.
Das
Gesetz
regelt
zudem
Voraussetzungen
für
die
Berufsausübung,
Weiterbildungsoptionen,
Qualitätssicherung
sowie
Schutz
von
Patientinnen,
Patienten
und
Lernenden.
Die
Länder
sind
für
Umsetzung
und
Qualität
der
Ausbildung
vor
Ort
verantwortlich.
Die
Einführung
erleichtert
auch
die
nationale
und
europäische
Interoperabilität
von
Pflegeabschlüssen,
indem
ein
einheitlicher
Referenzrahmen
geschaffen
wird.
der
Fachkräfte
innerhalb
Deutschlands
und
innerhalb
der
EU
sowie
die
Stabilisierung
des
Pflegepersonals
durch
klarere
Qualifikationen.
Kritikpunkte
betreffen
den
laufenden
Ausbau
von
Ausbildungsplätzen,
den
Bedarf
an
Lehrpersonal
und
die
Umsetzung
in
unterschiedlichen
Regionen,
insbesondere
in
ländlichen
Gebieten.