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Pflegeausbildung

Pflegeausbildung bezeichnet die berufsbildende Ausbildung zur Pflegefachkraft in Deutschland. Sie ist gesetzlich geregelt, zuletzt durch das Pflegeberufs­gesetz (PflBG). Das Ausbildungssystem folgt dem dualen Prinzip: theoretischer Unterricht in der Berufsschule bzw. einer Bildungsstätte und praktische Ausbildung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. In der Regel dauert die Ausbildung drei Jahre und endet mit einer staatlichen Prüfung; nach erfolgreicher Prüfung wird die Tätigkeit als Pflegefachkraft staatlich anerkannt.

Ausbildungsinhalte umfassen Pflegewissenschaft und Grundlagen der Medizin, Anatomie und Physiologie, Pharmakologie, Hygiene, Dokumentation, Ethik und Kommunikation.

Zugangsvoraussetzungen variieren je Bundesland. Im Allgemeinen wird eine abgeschlossene Sekundarschulbildung erwartet, dazu gesundheitliche Eignung und ausreichende

Nach Abschluss eröffnet sich ein breites Berufsfeld: Einsatzmöglichkeiten bestehen in Krankenhäusern, Kliniken, ambulanten Pflegediensten, Rehabilitations- sowie

Praktisch
wird
in
Akutpflege,
Langzeitpflege,
ambulanter
Pflege
und
weiteren
Bereiche
gelernt,
inklusive
Notfall-
und
Schmerzmanagement
sowie
palliative
Versorgung.
Die
Ausbildung
zielt
darauf
ab,
Menschen
aller
Altersstufen
in
verschiedenen
Lebenssituationen
verantwortungsvoll
zu
betreuen
und
interprofessionell
zu
arbeiten.
Deutschkenntnisse
(häufig
B2).
Bewerberinnen
und
Bewerber
bewerben
sich
in
der
Regel
bei
der
zuständigen
Berufsschule
oder
direkt
bei
einem
Ausbildungsbetrieb;
gegebenenfalls
sind
Eignungstests
oder
Praktika
vorgesehen.
Langzeitpflegeeinrichtungen
und
in
Hospizen.
Weiterbildungen
etwa
in
Intensivpflege,
Anästhesiepflege,
Gerontopsychiatrie
oder
Palliative
Care
sowie
pädagogische
oder
managementbezogene
Qualifikationen
ermöglichen
spezialisierte
Rollen
und
Führungsaufgaben.
Hochschulische
Wege
führen
zu
Studiengängen
wie
Pflegewissenschaft
oder
Pflegemanagement.