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Pflegebehandlungen

Pflegebehandlungen, in Deutschland häufig als Behandlungspflege bezeichnet, sind medizinisch-pflegerische Interventionen, die von examinierten Pflegefachpersonen nach ärztlicher Verordnung durchgeführt werden. Ziel ist die Behandlung, Linderung von Symptomen, Heilung oder Stabilisierung eines Gesundheitszustands. Pflegebehandlungen ergänzen die Grundpflege und werden in verschiedenen settings erbracht, etwa in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheimen oder bei der ambulanten Pflege zu Hause.

Typische Maßnahmen der Behandlungspflege umfassen Wundversorgung und Verbandswechsel, Drainagenpflege, Verabreichung von Medikamenten und Injektionen, Infusionstherapie, Blutzucker-

Qualifikation und Organisation: Behandlungspflege setzt entsprechend ausgebildetes Pflegepersonal voraus. Die Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit Ärztinnen

Abrechnung und Rechtsrahmen: In Deutschland kann Behandlungspflege durch die gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung abgedeckt sein, sofern

und
Blutdruckmessungen
sowie
die
Versorgung
von
enteraler
Ernährung.
Auch
das
Handling
medizinischer
Hilfsmittel,
Port-
oder
Katheterpflege,
Schmerzmanagement
und
präventive
Maßnahmen
gegen
Druckgeschwüre
können
dazu
gehören.
Die
konkrete
Auswahl
der
Behandlungsmaßnahmen
richtet
sich
nach
der
ärztlichen
Verordnung,
dem
Pflegeplan
und
dem
individuellen
Zustand
des
Patienten.
und
Ärzten
sowie
gegebenenfalls
weiteren
Therapeutinnen
und
Therapeuten
und
werden
in
der
Pflegeplanung
dokumentiert.
eine
ärztliche
Verordnung
vorliegt.
Die
genauen
Regelungen
variieren
je
nach
Leistungszweig,
Versichertenstatus
und
Setting.