Pflegeansatz
Pflegeansatz ist ein Begriff aus dem deutschen Sozial- und Pflegesystem und bezeichnet grundsätzlich die Bemessung, den Umfang oder die Abrechnungsgrundlage von Pflege- und Betreuungsleistungen. Je nach Kontext hat der Pflegeansatz unterschiedliche Bedeutungen.
Im stationären Versorgungskontext, typischerweise in Pflegeeinrichtungen, wird mit Pflegeansatz oft die abgerechnete Entgeltbasis bezeichnet – also der
Im ambulanten bzw. häuslichen Pflegesektor kann sich der Begriff auf den individuellen Pflegebedarf beziehen – einen Pflegeansatz
Rechtlich wird der Pflegeansatz im Sozialgesetzbuch XI und den zugehörigen Rechtsverordnungen geregelt. In der Praxis ist
Siehe auch: Pflegegrad, Pflegesatz, Sozialgesetzbuch XI, Pflegeversicherung.