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Pflegeansatz

Pflegeansatz ist ein Begriff aus dem deutschen Sozial- und Pflegesystem und bezeichnet grundsätzlich die Bemessung, den Umfang oder die Abrechnungsgrundlage von Pflege- und Betreuungsleistungen. Je nach Kontext hat der Pflegeansatz unterschiedliche Bedeutungen.

Im stationären Versorgungskontext, typischerweise in Pflegeeinrichtungen, wird mit Pflegeansatz oft die abgerechnete Entgeltbasis bezeichnet – also der

Im ambulanten bzw. häuslichen Pflegesektor kann sich der Begriff auf den individuellen Pflegebedarf beziehen – einen Pflegeansatz

Rechtlich wird der Pflegeansatz im Sozialgesetzbuch XI und den zugehörigen Rechtsverordnungen geregelt. In der Praxis ist

Siehe auch: Pflegegrad, Pflegesatz, Sozialgesetzbuch XI, Pflegeversicherung.

festgelegte
Tagessatz
oder
Monatsansatz
für
Pflege,
Beaufsichtigung,
Behandlung,
Verpflegung
und
Unterkunft.
Der
Pflegeansatz
wird
in
der
Regel
von
der
Einrichtung
in
Abstimmung
mit
den
örtlichen
Trägern
festgelegt
und
bildet
die
Grundlage
der
Finanzierung
durch
die
Pflegeversicherung
sowie
durch
den
Bewohner
bzw.
dessen
Leistungsberechtigten.
Die
konkrete
Zahlungspflicht
hängt
von
regionalen
Regelungen,
dem
individuellen
Pflegegrad
und
dem
Eigenanteil
ab.
in
Form
von
zu
erbringenden
Pflegeleistungen
und
den
entsprechenden
Stunden
oder
Minuten
pro
Tag
bzw.
Woche.
Dieser
Ansatz
ergibt
sich
aus
der
Begutachtung
der
Pflegebedürftigkeit
(Pflegegrad)
und
dient
der
Personalplanung
sowie
der
Abrechnung
mit
Kostenträgern.
er
ein
verbindlicher
Bezugspunkt
für
Pflegebedürftige,
Einrichtungen
und
Kostenträger.