Pfandrechtssicherung
Pfandrechtssicherung bezeichnet im Zivilrecht die Sicherung einer Forderung durch die Begründung eines Pfandrechts an einem Gegenstand oder an einer Forderung. Ziel ist es, dem Gläubiger eine greifbare Sicherheit zu geben, die im Fall der Nichterfüllung verwertet werden kann.
Zu den gängigen Formen gehören das Pfandrecht an beweglichen Sachen, das Pfandrecht an Forderungen sowie die
Entstehung und Rechtsfolgen: Pfandrechte entstehen durch vertragliche Vereinbarung (und ggf. durch gesetzliche Vorgaben). Der Gläubiger erhält
Beendigung: Die Sicherung endet, wenn die Forderung erfüllt ist oder der Gläubiger den Pfand freigibt. Bei Vorliegen
Beziehung zu anderen Sicherheiten: Pfandrechtssicherung ist eine Form dinglicher Sicherheit und kann parallel zu Grundschuld oder