Pfandrechts
Pfandrecht ist ein dingliches Sicherungsrecht im deutschen Zivilrecht. Es verleiht dem Gläubiger das Recht, eine verpfändete Sache oder eine verpfändete Forderung zu verwerten, um die ausstehende Forderung zu befriedigen, falls der Schuldner seine Verpflichtung nicht erfüllt. Damit dient es der Sicherung von Geldforderungen und bestimmten Leistungsansprüchen.
Entstehung und Arten: Pfandrecht entsteht typischerweise durch Verpfändung einer beweglichen Sache oder durch Abtretung (Zession) einer
Verwertung: Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann der Gläubiger das Pfandrecht verwerten. Das bedeutet, dass
Beendigung: Das Pfandrecht endet mit der vollständigen Befriedigung der Forderung, der Rückgabe der Sicherheit oder der