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Offizinapotheken

Offizinapotheke bezeichnet den öffentlich zugänglichen Bereich einer Apotheke, in dem Arzneimittel abgegeben, Rezepte entgegen genommen und pharmazeutische Beratung angeboten wird. Der Begriff stammt vom historischen Offizin, dem Apothekerarbeitsraum, der früher vom Lagerraum getrennt war und dem Kundenzugang zugewandt war.

Der Offizin umfasst typischerweise einen Verkaufstresen, Beratungs- und Vortragsflächen sowie Regale mit frei verkäuflichen Arzneimitteln, Hilfsstoffen

Rechtlich untersteht der Offizinbetrieb der Apotheke dem Apotheker, der die Abgabe überwacht. In Deutschland regeln die

und
medizinischen
Geräten.
Neben
der
Abgabe
von
rezeptpflichtigen
Arzneimitteln
erfolgt
im
Offizin
auch
die
Ausweisung
von
Wiederholungs-
oder
Rabattrezepten
sowie
die
Beratung
zu
Wirkungen,
Nebenwirkungen
und
Wechselwirkungen.
In
vielen
Apotheken
gibt
es
zusätzlich
einen
separaten
Beratungs-
oder
Privatraum
für
vertrauliche
Gespräche,
insbesondere
bei
sensiblen
Themen
wie
Sexual-
oder
Schlafmitteln.
Apothekerbetriebsordnung
(ApBetrO)
und
das
Arzneimittelgesetz
(AMG)
den
Aufbau,
die
Ausstattung,
die
Hygiene,
die
Lagerung,
die
Dokumentation
und
den
Datenschutz
in
Offizin
und
Lager.
In
Österreich
und
der
Schweiz
existieren
ähnliche
Regelwerke,
die
den
offenen
Bereich
der
Apotheke
betreffen
und
die
Zusammenarbeit
zwischen
Apotheker,
pharmazeutisch-technischen
Assistentinnen/Assistenten
(in
Deutschland
PTA)
und
Kunden
regeln.