Nutzungsjahr
Der Begriff Nutzungsjahr bezeichnet in der Buchführung und im Steuerrecht das Jahr, in dem ein Vermögensgegenstand erstmals zur Nutzung oder Produktion bereitsteht. In der Praxis bezieht sich das Nutzungsjahr meist auf das Kalenderjahr, in dem das Gut in Betrieb genommen wird; Ausnahmen können Abweichungen aufgrund eines anderen Geschäftsjahres ergeben.
Für die Abschreibung beeinflusst das Nutzungsjahr, wie hoch die jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) ausfällt. Wird
Neben der steuerlichen Behandlung kann der Begriff auch in anderen Bereichen vorkommen, etwa bei Leasing-, Miet-