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Förderverträgen

Förderverträge bezeichnet man in der öffentlichen Verwaltung als Verträge, in denen eine Fördermittelbehörde einem Zuwendungsempfänger Fördermittel, Darlehen oder andere finanzielle Zuschüsse gewährt. Der Fördervertrag ergänzt den Zuwendungsbescheid und legt die rechtsverbindlichen Bedingungen fest, unter denen die Mittel ausgereicht werden und wie sie im Projekt zu verwenden sind. Er regelt u.a. Zweckbindung, förderfähige Kosten, Förderquote oder Fördersumme, zeitliche Abläufe, Meilensteine, Zahlungsmodalitäten und Nachweisplichten.

Im Inhalt finden sich zudem Verpflichtungen zu Berichterstattung, Prüfungen, Buchführungspflichten, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten, Rechts- und Umweltauflagen

Die Erteilung erfolgt in der Regel nach einer Antragstellung, Prüfung und einer formalen Förderzusage (Zuwendungsbescheid). Der

Anwendungsfelder sind Forschung und Entwicklung, Infrastruktur, Umwelt- oder Energiesparprojekte, Bildungs- oder Sozialprogramme sowie regionale Wirtschaftsförderung. Förderverträge

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sowie
Compliance
mit
Förderbestimmungen
und
EU-Beihilfevorgaben,
falls
relevant.
Ebenso
enthalten
sind
Regelungen
bei
Nichterfüllung
oder
Verzug,
etwa
Sperrung,
Rückforderung
(Clawback),
Verzinsung
von
Fördermitteln
oder
Vertragsauflösung.
Fördervertrag
bindet
beide
Seiten:
Der
Empfänger
muss
die
Mittel
zweckgebunden
verwenden,
die
vorgesehenen
Ergebnisse
erreichen
und
die
vorgesehenen
Nachweise
erbringen;
der
Fördergeber
prüft
regelmäßig
die
Zweckmäßigkeit
und
Zweckbindung
sowie
die
Einhaltung
der
Förderbedingungen.
unterliegen
nationalem
Recht,
Fördervorschriften
und
oft
EU-Beihilfevorgaben,
und
sie
bilden
die
vertragliche
Grundlage
jeder
öffentlichen
Förderung.