Förderverträgen
Förderverträge bezeichnet man in der öffentlichen Verwaltung als Verträge, in denen eine Fördermittelbehörde einem Zuwendungsempfänger Fördermittel, Darlehen oder andere finanzielle Zuschüsse gewährt. Der Fördervertrag ergänzt den Zuwendungsbescheid und legt die rechtsverbindlichen Bedingungen fest, unter denen die Mittel ausgereicht werden und wie sie im Projekt zu verwenden sind. Er regelt u.a. Zweckbindung, förderfähige Kosten, Förderquote oder Fördersumme, zeitliche Abläufe, Meilensteine, Zahlungsmodalitäten und Nachweisplichten.
Im Inhalt finden sich zudem Verpflichtungen zu Berichterstattung, Prüfungen, Buchführungspflichten, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten, Rechts- und Umweltauflagen
Die Erteilung erfolgt in der Regel nach einer Antragstellung, Prüfung und einer formalen Förderzusage (Zuwendungsbescheid). Der
Anwendungsfelder sind Forschung und Entwicklung, Infrastruktur, Umwelt- oder Energiesparprojekte, Bildungs- oder Sozialprogramme sowie regionale Wirtschaftsförderung. Förderverträge
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