Normcharakter
Normcharakter bezeichnet in Rechts- und Sozialwissenschaften die normative Qualität einer Norm: Sie beschreibt, ob eine Regel verbindlich vorschreibt, verbietet oder erlaubt, und ob sie dabei bestimmte Werte verfolgt. Der Normcharakter umfasst typischerweise Preskriptivität (das Was-soll-ich-tun), Verbindlichkeit (die Pflicht zur Orientierung am Regelsatz) und Zielgerichtetheit (die Ausrichtung auf bestimmte Wertvorstellungen). Deskriptive Aussagen über die Welt unterscheiden sich hiervon dadurch, dass sie kein Handlungsauftragssignal setzen.
Normen erhalten ihren Normcharakter aus verschiedenen Quellen: formale Autorität (Rechtssätze), moralische Überzeugungen oder soziale Übereinkünfte innerhalb
Praktisch bedeutet das: Normcharakter dient der Orientierung in sozialen Interaktionen, der Stabilisierung von Regeln und der
Beispiele: Die rote Ampel fordert Anhalten und droht Strafe bei Missachtung; soziale Normen wie das Anstehen