Niedrigenergieanforderungen
Niedrigenergieanforderungen bezeichnet normative Vorgaben, die darauf abzielen, den Energiebedarf von Gebäuden für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasser möglichst gering zu halten. Sie definieren Obergrenzen für den jährlichen Endenergie- bzw. Primärenergiebedarf oder für den Heizwärmebedarf.
In Deutschland wurden sie lange durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt; seit 2020/2021 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG),
Umsetzung erfolgt durch verbesserte Wärmedämmung, luftdichte Gebäudehülle, effiziente Heiz- und Kühlungssysteme, Lüftung mit Wärmerückgewinnung, erneuerbare Energien
Vorteile umfassen geringere Betriebskosten, verminderten CO2-Ausstoß und eine größere Unabhängigkeit von externen Energielieferanten. Herausforderungen sind höhere
Niedrigenergieanforderungen beeinflussen Neubau- und Sanierungsstrategien, Marktwerte, Förderprogramme und Baupraxis.