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Netzeinspeisung

Netzeinspeisung bezeichnet die Einspeisung von erzeugtem Strom in das öffentliche Stromnetz. Sie betrifft vor allem Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft oder Biomasse; sie kann auch Strom aus konventionellen Anlagen umfassen. Der Prozess umfasst Netzzugang, Netzanschluss, messtechnische Erfassung und Abrechnung der eingespeisten Energiemenge.

In Deutschland ist die Netzeinspeisung vor allem durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Betreiber können den Strom

Die Netzeinspeisung beeinflusst Netzbetriebskonzepte und Anforderungen an Netzkapazität, Regel- und Balancing-Aktivitäten. Mit zunehmender dezentraler Einspeisung entstehen

entweder
über
eine
festgelegte
Einspeisevergütung
beziehen
oder
sich
für
die
Direktvermarktung
entscheiden.
Bei
der
Einspeisung
mit
EEG-Vergütung
wird
der
erzeugte
Strom
in
der
Regel
über
das
Netz
aufgenommen,
und
der
Betreiber
erhält
eine
gesetzlich
festgelegte
Vergütung;
die
Kosten
dafür
werden
durch
die
EEG-Umlage
finanziert.
Bei
der
Direktvermarktung
verkauft
der
Betreiber
den
Strom
am
Markt;
je
nach
Ausgestaltung
kann
zusätzlich
eine
Marktprämie
gezahlt
werden,
um
den
Erlös
aus
dem
Markt
zu
stabilisieren.
Netzbetreiber
haben
die
Pflicht,
Einspeisungen
technisch
zu
ermöglichen,
Zählertechnik
zu
installieren
und
die
Einspeisung
gemäß
Netz-
und
Messstellenbetriebsregeln
abzuwickeln.
Herausforderungen
wie
Engpässe,
Netzuntersuchungen
und
Bedarf
an
Netzausbau
sowie
der
Einsatz
von
Speicher-
und
Flexibilitätsoptionen.
Regulatorische
Entwicklungen
zielen
darauf
ab,
Einspeisestrom
effizient
in
das
Netz
zu
integrieren
und
gleichzeitig
Versorgungssicherheit
und
Netzstabilität
zu
gewährleisten.