Nebennutzungen
Nebennutzungen bezeichnet im deutschsprachigen Recht und in der Praxis sekundäre oder ergänzende Nutzungen eines Grundstücks, einer Immobilie oder eines Betriebs, die neben der Hauptnutzung bestehen. Sie dienen der zusätzlichen Funktionsfähigkeit oder wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit, bleiben jedoch nachrangig gegenüber der primären Nutzung.
Im Bau- und Planungsrecht spielen Nebennutzungen eine Rolle bei der Einordnung von Nutzungsarten in Bebauungsplänen und
Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht gelten Nebennutzungen als zulässig, sofern sie vertraglich vorgesehen oder genehmigt sind und
Beispiele für Nebennutzungen erstrecken sich über verschiedene Bereiche. In Wohngebäuden können Garten- und Stellflächen, Carports, kleine
Voraussetzungen und Einschränkungen ergeben sich aus örtlichen Vorgaben zu Bauordnung, Brandschutz, Lärmschutz und Emissionen sowie aus