Nachlassverwaltung
Nachlassverwaltung bezeichnet die rechtliche Verwaltung des Vermögens eines Verstorbenen durch eine dazu befugte Person. Ziel ist die sachgerechte Sicherung des Nachlasses, die Erfassung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie die Begleichung von Schulden, bevor das Vermögen an die Erben entsprechend dem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge verteilt wird. Die Rechtsgrundlagen liegen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in erbschaftsrechtlichen Vorschriften.
In der Praxis wird die Nachlassverwaltung meist durch den Testamentsvollstrecker übernommen, der im Testament benannt wird.
Zu den Aufgaben gehören: Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, Wertermittlung und Sicherung der Vermögenswerte, Einziehung offener Forderungen, Begleichung
Unterscheidung: Die Nachlassverwaltung ist ein generischer Begriff; der Testamentsvollstrecker ist eine spezielle Form der Nachlassverwaltung, die
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