Home

Nachlassverwaltung

Nachlassverwaltung bezeichnet die rechtliche Verwaltung des Vermögens eines Verstorbenen durch eine dazu befugte Person. Ziel ist die sachgerechte Sicherung des Nachlasses, die Erfassung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie die Begleichung von Schulden, bevor das Vermögen an die Erben entsprechend dem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge verteilt wird. Die Rechtsgrundlagen liegen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in erbschaftsrechtlichen Vorschriften.

In der Praxis wird die Nachlassverwaltung meist durch den Testamentsvollstrecker übernommen, der im Testament benannt wird.

Zu den Aufgaben gehören: Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, Wertermittlung und Sicherung der Vermögenswerte, Einziehung offener Forderungen, Begleichung

Unterscheidung: Die Nachlassverwaltung ist ein generischer Begriff; der Testamentsvollstrecker ist eine spezielle Form der Nachlassverwaltung, die

Dieser Text bietet eine übersichtliche Darstellung; konkrete Rechtsberatung erfolgt durch einen Fachanwalt oder Notar.

Ist
kein
Testamentsvollstrecker
vorgesehen
oder
ernannt,
kann
das
Nachlassgericht
einen
Nachlassverwalter
bzw.
Nachlasspfleger
bestellen.
Der
Verwalter
handelt
im
Interesse
der
Erben
und
der
Gläubiger
und
haftet
bei
Pflichtverletzungen.
von
Nachlassverbindlichkeiten,
Abwicklung
von
laufenden
Geschäften
(z.
B.
Mietverträge,
Betriebsfortführung),
sowie
die
Steuerabwicklung
und
ggf.
die
Vorbereitung
der
Verteilung
des
Nachlasses.
Wird
eine
Erbschaftsteuer
fällig,
ist
der
Verwalter
oft
für
die
Abgabe
von
Erklärungen
zuständig.
im
Willen
des
Erblassers
vorgesehen
ist.
Die
Nachlasspflegschaft
bzw.
der
Nachlassverwalter
wird
durch
das
Gericht
eingesetzt,
z.
B.
zum
Schutz
von
minderjährigen
Erben
oder
bei
streitigen
Verhältnissen.