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Münzprägeanstalten

Eine Münzprägeanstalt ist eine staatliche oder staatsnahe Institution, die für die Herstellung von Münzen verantwortlich ist. Sie produziert gesetzliche Zahlungsmünzen wie Umlaufmünzen und Gedenkmünzen sowie die dazugehörigen Münzrohlinge, Prägewerkzeuge und fertige Münzen. In vielen Ländern liegt die Prägehoheit bei der Regierung oder einer Zentralbank; in föderalen Systemen können mehrere Prägeanstalten tätig sein.

Zu den Aufgaben gehören die Gestaltung der Motive, die Anfertigung der Prägewerkzeuge (Stempel), die Vorbereitung der

Organisation und Rechtsrahmen: Münzprägeanstalten stehen meist unter staatlicher Aufsicht, oft über Finanzministerien oder Zentralbanken. In Europa

Historisch entstanden Münzprägeanstalten aus frühneuzeitlichen Prägewerkstätten und entwickelten sich zu zentralen Monopolbetrieben. Sie dienen nicht nur

Metalle,
das
Prägen
der
Münzen,
Qualitätskontrollen
von
Abmessungen,
Gewicht,
Randprofil
und
Sicherheitsmerkmalen
sowie
die
Verteilung
der
Münzen
an
Banken,
Handelsbetriebe
und
Behörden.
arbeiten
nationale
Münzanstalten
in
der
Regel
innerhalb
des
Rahmens
der
europäischen
Währungsvorschriften;
das
Prägen
von
Euro-Münzen
erfolgt
durch
die
jeweiligen
nationalen
Münzanstalten
im
Auftrag
der
Regierung.
dem
Zahlungsverkehr,
sondern
auch
der
kulturellen
Repräsentation
durch
Gedenk-
und
Sondermünzen
und
tragen
zur
Sicherung
der
Münzqualität
und
-versorgung
bei.