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Mehrheitsvotierung

Mehrheitsvotierung bezeichnet ein Entscheidungsverfahren, bei dem eine Beschlussvorlage oder ein Kandidat die Entscheidung gewinnt, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Je nach Kontext unterscheidet man verschiedene Ausprägungen des Mehrheitsprinzips, insbesondere die relative Mehrheitswahl und die absolute Mehrheitswahl. Bei der relativen Mehrheitswahl gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen, auch wenn keine absolute Mehrheit erreicht wird. Bei der absoluten Mehrheitswahl muss der Gewinner mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erzielen. Ist dies in der ersten Wahl nicht der Fall, wird häufig ein zweites Wahlverfahren, eine Stichwahl oder ein Zwei-Runden-System, durchgeführt.

In Wahlprozessen kann Mehrheitsvotierung dazu führen, dass Ergebnisse nicht proportional zum Stimmenanteil der Parteien ausfallen. Relative

Anwendungsbereiche finden sich in nationalen und lokalen Wahlen, in Gremienbeschlüssen sowie in parlamentarischen Entscheidungsverfahren. Die konkrete

Kritik am Mehrheitsvotierungsprinzip umfasst geringe Repräsentation von Minderheiten, Potenzial für strategisches Wählen und Verzerrungen gegenüber dem

Siehe auch: Mehrheitswahlrecht, Verhältniswahlrecht, Stichwahl, Zwei-Runden-System.

Mehrheitswahl
liefert
oft
klare
und
schnelle
Ergebnisse,
kann
aber
Minderheiten
unterrepräsentieren.
Die
absolute
Mehrheitswahl
stärkt
das
Mandat
des
Gewinners,
begünstigt
aber
zusätzliche
Stichwahlen,
wodurch
Wahlbeteiligung
und
politische
Mobilisierung
eine
größere
Rolle
spielen.
Ausgestaltung
variiert
je
nach
Rechtsordnung:
Mancherorts
genügt
die
Mehrheit
der
abgegebenen
Stimmen,
anderswo
die
Mehrheit
der
anwesenden
oder
stimmberechtigten
Mitglieder.
tatsächlichen
Wählerwillen,
insbesondere
in
Mehrheits-
statt
Verhältniswahlordnungen.