Mehrheitsvotierung
Mehrheitsvotierung bezeichnet ein Entscheidungsverfahren, bei dem eine Beschlussvorlage oder ein Kandidat die Entscheidung gewinnt, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Je nach Kontext unterscheidet man verschiedene Ausprägungen des Mehrheitsprinzips, insbesondere die relative Mehrheitswahl und die absolute Mehrheitswahl. Bei der relativen Mehrheitswahl gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen, auch wenn keine absolute Mehrheit erreicht wird. Bei der absoluten Mehrheitswahl muss der Gewinner mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erzielen. Ist dies in der ersten Wahl nicht der Fall, wird häufig ein zweites Wahlverfahren, eine Stichwahl oder ein Zwei-Runden-System, durchgeführt.
In Wahlprozessen kann Mehrheitsvotierung dazu führen, dass Ergebnisse nicht proportional zum Stimmenanteil der Parteien ausfallen. Relative
Anwendungsbereiche finden sich in nationalen und lokalen Wahlen, in Gremienbeschlüssen sowie in parlamentarischen Entscheidungsverfahren. Die konkrete
Kritik am Mehrheitsvotierungsprinzip umfasst geringe Repräsentation von Minderheiten, Potenzial für strategisches Wählen und Verzerrungen gegenüber dem
Siehe auch: Mehrheitswahlrecht, Verhältniswahlrecht, Stichwahl, Zwei-Runden-System.