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Mehrheitswahlrecht

Mehrheitswahlrecht bezeichnet ein Wahlsystem, bei dem die Sitze eines Parlaments in der Regel durch Mehrheitsentscheidungen in einzelnen Wahlkreisen vergeben werden. Typisch ist, dass der Kandidat oder die Partei mit der Mehrheit der Stimmen den Sitz erhält. In einigen Varianten muss der Sieger eine absolute Mehrheit (mehr als 50 Prozent) der abgegebenen Stimmen erreichen; andernfalls kann ein zweiter Wahlgang oder eine Stichwahl nötig sein.

Formen des Mehrheitswahlrechts unterscheiden sich vor allem in der Art der Mehrheitsforderung. Beim einfachen oder relativen

Anwendung und Auswirkungen: Mehrheitswahlrechte finden sich vor allem in Ländern mit Ein-Mandats-Wahlkreisen, wie dem Vereinigten Königreich

Mehrheitswahlrecht
reicht
der
Kandidat
mit
den
meisten
Stimmen;
eine
relative
Mehrheit
genügt,
auch
wenn
der
Sieger
keine
absolute
Mehrheit
erzielt.
Beim
absoluten
Mehrheitswahlrecht
ist
eine
Zweidrittel-
oder
Dreivierteleinheit
nicht
nötig,
vielmehr
muss
der
Sieger
über
50
Prozent
der
Stimmen
liegen,
oft
durch
einen
zweiten
Wahlgang
zu
einem
späteren
Zeitpunkt.
Das
zweistufige
Mehrheitswahlrecht
(Two-round
system)
setzt
zwei
Wahlgänge
an,
häufig
mit
einer
engeren
Auswahl
der
Kandidaten
im
zweiten
Durchgang.
oder
Frankreich
in
bestimmten
Legislativwahlen.
Sie
neigen
zu
klareren
Mehrheitsverhältnissen
und
stabileren
Regierungen,
können
aber
die
Stimmen
kleinerer
Parteien
benachteiligen
und
zu
einer
Verzerrung
der
Sitzverteilung
führen.
Die
Gestaltung
der
Wahlkreise
(Gerrymandering)
kann
das
Ergebnis
zusätzlich
beeinflussen.
In
Deutschland
wird
das
Bundestagswahlsystem
als
Mischsystem
beschrieben
und
enthält
Elemente
des
Mehrheitsprinzips,
ist
aber
kein
reines
Mehrheitswahlrecht.
Mehrheitswahlrechte
setzen
damit
zentrale
Akzente
bei
der
Repräsentation
und
der
politischen
Stabilität,
unterscheiden
sich
jedoch
wesentlich
von
Verhältniswahl-
oder
Mischsystemen.