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Meeresgebieten

Meeresgebieten sind Gebiete des Meeres, die sowohl geographisch als auch rechtlich definiert werden. In der Geographie bezeichnet der Begriff grob natürliche Meeresregionen wie Küstengewässer, Seegebiete oder die offene See; im Völkerrecht bezeichnet er Zonen, in denen Staaten bestimmte Rechte und Pflichten ausüben. Der Ausdruck wird in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft verwendet.

Aus geophysikalischer Sicht unterscheiden sich Meeresgebiete durch Tiefe, Bodengestalt, Strömungssysteme und Biodiversität. Sie beeinflussen Klimabedingungen, Lebensgemeinschaften

Im Völkerrecht werden Meeresgebiete durch Baselines definiert. Das Küstenmeer erstreckt sich in der Regel bis 12

Die Verwaltung erfolgt sowohl auf nationaler Ebene durch Gesetze als auch auf internationaler Ebene durch Abkommen

Meeresgebieten sind zentrale Bezugspunkte für Umwelt, Wirtschaft und Sicherheit, die sich durch natürliche Geografie und rechtliche

und
menschliche
Nutzung
wie
Fischerei,
Schifffahrt
und
Offshore-Energie.
nautische
Meilen
von
der
Basislinie;
dahinter
liegt
die
Wirtschaftszone,
in
der
der
Küstenstaat
Rechte
an
Bodenschätzen,
Fischerei
und
anderen
Ressourcen
hat,
meist
bis
200
nautische
Meilen.
Darüber
beginnt
die
Hochsee,
in
der
allgemein
geltende
Regeln
für
Navigation,
Forschung
und
Umweltschutz
gelten.
Zusätzlich
können
Ansprüche
auf
den
Kontinentalsockel
entstehen,
die
je
nach
geologischer
Situation
bis
in
mehrere
hundert
nautische
Meilen
hinein
reichen
können.
und
Organisationen.
Beispiele
für
Anwendungen
sind
Fischereirechte,
Meeresschutzgebiete,
Seetransportwege
und
wissenschaftliche
Meeresforschung.
Regelungen
kontinuierlich
entwickeln.