Mandatsumfang
Mandatsumfang bezeichnet den Umfang der Befugnisse, Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die einer Person oder Körperschaft durch Gesetz, Vertrag, Satzung oder Beschluss zugewiesen werden. Er bestimmt, welche Handlungen rechtlich zulässig sind, welche Entscheidungen getroffen werden dürfen und wie Rechenschaft abgelegt wird.
Im politischen Kontext beschreibt der Mandatsumfang die Kompetenzen eines gewählten Vertreters oder eines Gremiums, z. B.
Begrenzungen ergeben sich aus Verfassung, Gesetzen, Zuständigkeitszuordnungen der Exekutive sowie ethischen Richtlinien bzw. Interessenkonflikten.
Im Unternehmens- oder Verwaltungsbereich beschreibt der Mandatsumfang die Befugnisse einer Führungskraft oder eines Beauftragten. Er ergibt
Der Mandatsumfang dient der Klarheit der Verantwortlichkeiten, der Rechts- und Rechenschaftspflicht sowie der Vermeidung von Überschreitungen.