Leistungsgrundlage
Leistungsgrundlage ist ein Begriff aus dem Verwaltungs- und Sozialrecht sowie aus vertraglichen Regelungen. Sie bezeichnet die sachliche und rechtliche Basis, auf deren Grundlage Leistungen, Dienste oder Zahlungen gewährt, bemessen oder geprüft werden. Sie umfasst damit, wer Anspruch hat, welche Leistungen umfasst sind und wie deren Umfang bzw. Höhe berechnet wird.
Die Leistungsgrundlage ergibt sich in der Regel aus Gesetz, Verordnungen, Richtlinien, Tarif- oder Gesamtverträgen sowie individuellen
In der Praxis verwenden Behörden, Versicherungsträger, Arbeitgeber oder Förderstellen die Leistungsgrundlage, um Anträge zu prüfen, Ansprüche
Beispiele: In der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt die Leistungsgrundlage den Umfang der erstattungsfähigen medizinischen Leistungen; in der
Abgrenzungen: Die Leistungsgrundlage unterscheidet sich vom Leistungsumfang (tatsächlich erbrachte oder bewilligte Leistungen) und von der Bemessungsgrundlage