Lehrbefähigung
Lehrbefähigung bezeichnet die offizielle Lehrbefugnis bzw. Qualifikation, die eine Person dazu berechtigt, an öffentlichen Schulen zu unterrichten. Sie ist in der Regel an eine bestimmte Schulform (zum Beispiel Grundschule, Sekundarstufe I/II) und oft an ein oder mehrere Unterrichtsfächer geknüpft. Die Lehrbefähigung ist rechtlich geregelt und variiert je nach Land oder Bundesland. Sie dient dem Nachweis, dass eine Person über fachliches Wissen, didaktisch-pädagogische Kompetenzen und schulpraktische Unterrichtserfahrung verfügt.
Aufbau und Erwerb erfolgen typischerweise durch eine Kombination aus Hochschulstudium in Fachwissenschaften und Bildungswissenschaften, praktischen Ausbildungsanteilen
Sprach- und länderspezifische Unterschiede sind üblich: Die konkreten Ausbildungswege, Bezeichnungen und Prüfungsformen unterscheiden sich je nach