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Lehrbefähigung

Lehrbefähigung bezeichnet die offizielle Lehrbefugnis bzw. Qualifikation, die eine Person dazu berechtigt, an öffentlichen Schulen zu unterrichten. Sie ist in der Regel an eine bestimmte Schulform (zum Beispiel Grundschule, Sekundarstufe I/II) und oft an ein oder mehrere Unterrichtsfächer geknüpft. Die Lehrbefähigung ist rechtlich geregelt und variiert je nach Land oder Bundesland. Sie dient dem Nachweis, dass eine Person über fachliches Wissen, didaktisch-pädagogische Kompetenzen und schulpraktische Unterrichtserfahrung verfügt.

Aufbau und Erwerb erfolgen typischerweise durch eine Kombination aus Hochschulstudium in Fachwissenschaften und Bildungswissenschaften, praktischen Ausbildungsanteilen

Sprach- und länderspezifische Unterschiede sind üblich: Die konkreten Ausbildungswege, Bezeichnungen und Prüfungsformen unterscheiden sich je nach

sowie
einer
abschließenden
Prüfung
oder
staatlichen
Beurkundung.
In
vielen
Systemen
schließt
sich
daran
eine
Praxisphase
an,
wie
das
Referendariat
oder
eine
vergleichbare
Unterrichtsphase,
in
der
angehende
Lehrkräfte
unter
Supervision
Unterrichtserfahrung
sammeln.
Nach
erfolgreichem
Abschluss
von
Studium,
Praxisphase
und
Prüfung
wird
die
Lehrbefähigung
durch
die
zuständige
Schulbehörde
oder
Bildungsministerium
erteilt
und
ermöglicht
das
Unterrichten
in
dem
vorgesehenen
Schulbereich.
Land
und
Bundesland.
Fort-
und
Weiterbildungspflichten
nach
der
ersten
Erteilung
der
Lehrbefähigung
gehören
in
der
Regel
zum
beruflichen
Alltag
von
Lehrkräften.