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Lebensmittelverordnung

Lebensmittelverordnung ist ein gängiger Begriff im deutschsprachigen Lebensmittelrecht und bezeichnet Rechtsvorschriften, die Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Vertrieb von Lebensmitteln regeln. In Deutschland steht dieser Begriff oft im Zusammenhang mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und den dazu erlassenen Verordnungen; EU-rechtliche Vorgaben werden durch nationale Verordnungen umgesetzt.

Zweck ist der Schutz der Verbraucher durch Gewährleistung von Lebensmittelsicherheit, Hygiene, korrekter Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Typische

Rechtlich bilden Verordnungen die Praxisbausteine, die EU-Vorgaben in nationales Recht übertragen. Die Umsetzung erfolgt durch Bundes-

Bezug zum Allgemeinrecht: Das Lebensmittelrecht dient dem innerstaatlichen Markt und dem Verbraucherschutz. Es entwickelt sich fortlaufend

Siehe auch: EFSA, RASFF, LFGB, LMIV.

Regelungsgegenstände
umfassen
Hygienestandards
in
Produktion
und
Handel,
zulässige
Zusatzstoffe
und
Kontaminanten,
Anforderungen
an
Verpackungen,
Kennzeichnungspflichten
einschließlich
Allergene,
Mengenangaben,
Haltbarkeitsdaten
und
Rückverfolgbarkeit.
Die
Verordnungstexte
legen
auch
Pflichten
für
Betriebe,
Behörden
und
ggf.
Kennzeichnungs-
und
Informationspflichten
fest.
und
Landesbehörden,
Kontrollen,
Zertifizierungen
und,
bei
Verstößen,
Sanktionen
oder
Rückrufmaßnahmen.
Das
System
nutzt
europäisches
Risikobewertungsverfahren,
das
von
EFSA
unterstützt
wird,
sowie
das
europaweite
RASFF-Informationssystem
für
Lebensmittelsicherheit.
weiter,
um
neuen
Produkten,
Zusatzstoffen
und
technischen
Entwicklungen
gerecht
zu
werden.