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Leasingverpflichtungen

Leasingverpflichtungen bezeichnet die Verpflichtung eines Leasingnehmers, künftig Leasingzahlungen an den Leasinggeber zu leisten, die aus vertraglichen Leasingverhältnissen resultieren. Sie entstehen durch Finanzierungs- oder Betriebsges leases und beeinflussen in der Regel die Bilanz sowie die Erfolgs- und Finanzkennzahlen eines Unternehmens.

In der Bilanz werden Leasingverpflichtungen in der Regel als Verbindlichkeit ausgewiesen, und mit einem entsprechenden Nutzungsrecht

Berechnung und Bestandteile: Die zu berücksichtigenen Zahlungen umfassen feste Raten, indexierte oder variable Zahlungen, mögliche Restwertgarantien

Folgen für das Rechnungswesen: Zinsaufwendungen werden auf die Verbindlichkeit angewendet, Tilgungen verringern diese. Das Nutzungsrecht wird

(Right-of-use-Asset)
gegliedert.
Seit
IFRS
16
werden
nahezu
alle
Leasingverträge,
die
eine
nutzbare
Vermögensposition
übertragen,
grundsätzlich
auf
der
Bilanz
erfasst.
Die
Leasingverbindlichkeit
entspricht
dem
Barwert
der
verbleibenden
Leasingzahlungen,
abgezinst
mit
dem
Zinssatz
des
Leasings
oder
dem
substanziellen
Diskontsatz.
Kurzfristige
Leasingverträge
(bis
12
Monate)
oder
Vermögenswerte
von
geringem
Wert
können
von
dieser
Bilanzierung
ausgenommen
werden.
sowie
Optionen,
die
als
wahrscheinlich
angesehen
werden.
Bei
der
erstmaligen
Erfassung
wird
das
Nutzungsrecht
(Right-of-use
Asset)
in
der
Regel
in
Höhe
der
Leasingverbindlichkeit
plus
anfängliche
direkte
Kosten
minus
erhaltene
Leasinganreize
ausgewiesen.
über
die
Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Leasingverpflichtungen
beeinflussen
Kennzahlen
wie
Verschuldung,
EBITDA
und
operative
Flexibilität
und
können
steuerliche
Auswirkungen
haben.
Rechtlich
besteht
eine
Unterscheidung
zwischen
Finanzierungsleasing
und
Betriebsleasing,
wobei
in
IFRS
16
der
Großteil
der
Verträge
in
die
Bilanzaufnahme
geht.