Leasinggegenstands
Der Leasinggegenstand ist das Vermögensgut, auf dessen Nutzung sich ein Leasingvertrag bezieht. Der Eigentümer des Gegenstands bleibt in der Regel der Leasinggeber, während der Leasingnehmer das Nutzungsrecht gegen Zahlung von Leasingraten erhält. Der Gegenstand wird dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen, ohne dass dieser sogleich Eigentümer wird.
Leasinggegenstände finden sich vor allem bei beweglichen Gütern wie Fahrzeugen, Maschinen, IT- und Büroausstattung; auch Immobilien
Im Vertrag muss der Leasinggegenstand eindeutig bestimmt oder bestimmbar beschrieben sein. Der Gegenstand wird dem Leasingnehmer
Zu den typischen Rechten und Pflichten gehören Nutzungspflichten, Wartung und Instandhaltung, Versicherung, Steuer- und Nutzungskosten. Wer
Am Ende der Laufzeit regeln Kaufoption, Rückgabe oder Fortführung des Leasings. Beim Finanzierungsleasing ist oft eine