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Landesvertretungen

Landesvertretungen sind die Vertretungsorgane der deutschen Länder gegenüber dem Bund. In der Regel handelt es sich um Büroeinheiten, die dem zuständigen Ministerium oder der Staatskanzlei des Landes unterstellt sind und von einem Landesbevollmächtigten oder Chef der Landesvertretung geleitet werden. Ihre Hauptaufgabe besteht in der politischen Interessenvertretung der Länder bei Bund und Bundestag, einschließlich Information und Beratung zu Bundesgesetzen, Verordnungen, Haushalts- und Förderfragen sowie der Vermittlung landespolitischer Positionen an Bundesregierung, Bundestag, Ministerien und Verbände.

Viele Länder betreiben Landesvertretungen in Berlin, um den Kontakt zur Bundesregierung, zu Ausschüssen des Bundestags und

Zu den typischen Aufgaben gehören die Koordinierung des Bund-Länder-Austauschs, die Vorbereitung von Gesprächen mit Bundestagsausschüssen und

Die Landesvertretungen arbeiten eng mit der Staatskanzlei, den Ministerien und den Fraktionen des jeweiligen Landtags zusammen

zu
anderen
Bundesbehörden
zu
pflegen.
Einige
Länder
unterhalten
zusätzlich
Außenvertretungen
in
Brüssel,
um
EU-rechtliche
Entwicklungen
zu
beobachten,
Förderinstrumente
zu
koordinieren
und
landespolitische
Positionen
auf
EU-Ebene
zu
vertreten.
Behörden,
die
fachliche
Informationsaufbereitung
für
Ministerien,
Fraktionen
und
Verbände
sowie
die
Organisation
von
Veranstaltungen
und
Delegationen,
die
landespolitische
Perspektiven
sichtbar
machen.
Landesvertretungen
dienen
damit
der
politischen
Implementation
und
dem
Informationsfluss
zwischen
dem
jeweiligen
Land
und
den
Bundesinstitutionen.
und
werden
aus
dem
Landeshaushalt
finanziert.
Sie
fungieren
zudem
als
Anlaufstelle
für
Informationen
über
die
Politik
des
Landes
und
dienen
der
Öffentlichkeit
sowie
der
Wirtschaft,
Verbänden
und
Institutionen
als
Kontaktstelle
zu
landespolitischen
Belangen.