Landesvertretungen
Landesvertretungen sind die Vertretungsorgane der deutschen Länder gegenüber dem Bund. In der Regel handelt es sich um Büroeinheiten, die dem zuständigen Ministerium oder der Staatskanzlei des Landes unterstellt sind und von einem Landesbevollmächtigten oder Chef der Landesvertretung geleitet werden. Ihre Hauptaufgabe besteht in der politischen Interessenvertretung der Länder bei Bund und Bundestag, einschließlich Information und Beratung zu Bundesgesetzen, Verordnungen, Haushalts- und Förderfragen sowie der Vermittlung landespolitischer Positionen an Bundesregierung, Bundestag, Ministerien und Verbände.
Viele Länder betreiben Landesvertretungen in Berlin, um den Kontakt zur Bundesregierung, zu Ausschüssen des Bundestags und
Zu den typischen Aufgaben gehören die Koordinierung des Bund-Länder-Austauschs, die Vorbereitung von Gesprächen mit Bundestagsausschüssen und
Die Landesvertretungen arbeiten eng mit der Staatskanzlei, den Ministerien und den Fraktionen des jeweiligen Landtags zusammen