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Landesstrukturen

Landesstrukturen bezeichnet die politisch-administrativen und räumlichen Gegebenheiten der Gliedstaaten eines föderalen Staates. Der Begriff wird häufig im deutschsprachigen Raum verwendet, vor allem im Zusammenhang mit Deutschland. Er umfasst die verfassungsmäßige Organisation der Länder, die Verteilung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern sowie die innere Gliederung der Länder in Regierungsbezirke, Kreise (Landkreise und kreisfreie Städte) und Gemeinden. Die jeweiligen Länder verfügen über eigene Verfassungen, Ministerpräsidenten, Landesparlamente (Landtage) und eine eigenständige Verwaltung.

Wirtschaftlich und räumlich betrachtet umfassen Landesstrukturen demografische Verteilung, urbanistische Zentren, ländliche Räume, Infrastrukturnetze und regionale Entwicklung.

Historisch verändert sich das Bild der Landesstrukturen durch Reformen, Grenzveränderungen und demografische Entwicklung. In Deutschland prägen

Die
Landesplanung
koordiniert
überregionale
Infrastruktur,
Siedlung
und
Umweltfragen
und
bildet
damit
eine
Brücke
zur
Bundesraumordnung.
Politisch
gewachsene
Unterschiede
in
Bildungssystem,
Polizei-
und
Justizverwaltung,
Kulturförderung
sowie
Haushalts-
und
Steuerpolitik
prägen
die
Landesstrukturen
und
führen
zu
diffizierten
politischen
Prioritäten.
die
16
Länder
die
Politik
maßgeblich
und
weisen
je
nach
historischer
Entwicklung,
Wirtschaftsstruktur
und
Bevölkerungsdichte
eigene
Schwerpunkte
aus.
Als
Analyse-
und
Planungsbegriff
dient
Landesstrukturen
Forschenden,
Politikerinnen
und
der
öffentlichen
Verwaltung
dazu,
regionale
Unterschiede
zu
erklären,
Handlungsbedarf
zu
identifizieren
und
Förderprogramme
zielgerichtet
zu
gestalten.