Landesförderbanken
Landesförderbanken sind öffentliche Banken auf Landesebene in Deutschland, die in der Regel im Eigentum des jeweiligen Bundeslandes stehen oder gemeinsam mit Kommunen getragen werden. Sie bilden einen Teil des öffentlichen Finanz- und Fördersektors und arbeiten eng mit dem Bund, der KfW und EU-Förderprogrammen zusammen. Ihr Kernauftrag besteht darin, die wirtschaftliche Entwicklung in ihrem Bundesland zu unterstützen, insbesondere durch die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Wohnungsbau, Infrastruktur, regionaler Entwicklung, Wissenschaft, Forschung und Klimaschutz.
Zu ihren Instrumenten gehören langjährige Kredite, Aval- oder Bürgschaftsprogramme, Zuschüsse im Rahmen eigener Förderprogramme sowie Beteiligungsformen
Die Banken sind öffentlich-rechtlich organisiert; ihre Geschäftsführung ist dem Land und ggf. weiteren Trägern verantwortlich. Sie
Historisch entstanden sie in der Nachkriegszeit zur Strukturpolitik und Standortförderung; seitdem haben sie ihre Programme an