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Landesförderbanken

Landesförderbanken sind öffentliche Banken auf Landesebene in Deutschland, die in der Regel im Eigentum des jeweiligen Bundeslandes stehen oder gemeinsam mit Kommunen getragen werden. Sie bilden einen Teil des öffentlichen Finanz- und Fördersektors und arbeiten eng mit dem Bund, der KfW und EU-Förderprogrammen zusammen. Ihr Kernauftrag besteht darin, die wirtschaftliche Entwicklung in ihrem Bundesland zu unterstützen, insbesondere durch die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Wohnungsbau, Infrastruktur, regionaler Entwicklung, Wissenschaft, Forschung und Klimaschutz.

Zu ihren Instrumenten gehören langjährige Kredite, Aval- oder Bürgschaftsprogramme, Zuschüsse im Rahmen eigener Förderprogramme sowie Beteiligungsformen

Die Banken sind öffentlich-rechtlich organisiert; ihre Geschäftsführung ist dem Land und ggf. weiteren Trägern verantwortlich. Sie

Historisch entstanden sie in der Nachkriegszeit zur Strukturpolitik und Standortförderung; seitdem haben sie ihre Programme an

in
bestimmten
Projekten.
Sie
vergeben
Förderkredite
zu
günstigeren
Konditionen,
oft
mit
gestaffelten
Zinssätzen
oder
tilgungsfreien
Phasen,
und
helfen
Unternehmen
bei
der
Aufnahme
von
Fremdkapital.
Viele
Landesförderbanken
verwenden
zusätzlich
EU-
oder
Bundesmittel,
um
regionale
Vorhaben
zu
kofinanzieren.
genießen
öffentliche
Förderkompetenz
und
sind
in
der
Regel
BaFin-reguliert.
Beispiele
für
Landesförderbanken
sind
Investitionsbank
Berlin
(IBB),
NRW.BANK
(Nordrhein-Westfalen),
LfA
Förderbank
Bayern,
L-Bank
(Baden-Württemberg),
IB.SH
(Schleswig-Holstein)
und
die
Sächsische
Aufbaubank
(SAB).
In
vielen
Ländern
arbeiten
sie
in
Förderprogrammen
mit
weiteren
Banken
zusammen
und
tragen
zur
Stabilisierung
regionaler
Märkte
bei.
wirtschaftliche
Entwicklungen,
EU-Beihilfevorschriften
und
klimaneutrale
Zielsetzungen
angepasst.