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Lagebeauftragte

Lagebeauftragte bezeichnet in deutschen Sicherheits- und Katastrophenschutzorganisationen eine Person, die für die lagespezifische Aufbereitung und Koordination im Einsatz- oder Führungszentrum verantwortlich ist. Der Begriff wird in verschiedenen Organisationen genutzt, etwa in der Polizei, im Feuerwehrdienst, beim Technischen Hilfswerk (THW) sowie in Behörden des Bevölkerungsschutzes. Die Aufgabe besteht darin, den aktuellen Lageverlauf zu erfassen, Informationen zu sammeln, zu bewerten und zu bündeln sowie ein fortlaufendes Lagebild zu erstellen.

Der Lagebeauftragte fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen dem Lagezentrum und der Einsatzleitung. Er sorgt für die

Für die Ausübung des Amtes sind in der Regel Erfahrung in der Gefahrenabwehr, Schulungen in Krisenmanagement,

kontinuierliche
Informationsversorgung
der
Führung,
koordiniert
Meldungen
aus
Einsatzmitteln,
Dokumentationen
und
Nachfragen,
erstellt
Lageberichte
(Lagebericht,
Lagebild)
und
gibt
Empfehlungen
zu
Maßnahmen,
Ressourcenallokation
und
Eskalationsstufen.
In
Großereignissen
gehört
er
oft
der
Lageführung
bzw.
dem
Führungsstab
an
und
arbeitet
eng
mit
dem
Einsatzleiter
zusammen,
um
Entscheidungen
zu
unterstützen
und
eine
strukturierte
Kommunikation
sicherzustellen.
Die
Funktion
kann
je
nach
Organisation
durch
wechselnde
Personen
besetzt
oder
in
regelmäßigen
Dienstrhythmen
abgedeckt
werden.
Führungsstrukturen
wie
Einsatzleitung
und
Kenntnisse
in
Informationsmanagement
erforderlich.
Die
konkrete
Bezeichnung
sowie
Aufgabenbereiche
können
je
nach
Land,
Behörde
und
Einsatzszenario
variieren.
Grundsätzlich
dient
der
Lagebeauftragte
der
effektiven
Lagedarstellung,
Transparenz
der
Entscheidungswege
und
der
Koordination
komplexer
Einsätze.