Kulturerbes
Kulturerbe bezeichnet die Gesamtheit jener Werte, Güter und Praktiken, die von einer Generation an die nächste weitergegeben werden und das kulturelle Gedächtnis einer Gemeinschaft bilden. Es umfasst materielles Erbe wie Bauwerke, Stätten, Kunstwerke und Alltagsgegenstände sowie immaterielles Erbe wie Bräuche, Musik, Sprache, Handwerkstraditionen und Wissensformen. In vielen Konzepten wird zwischen materiellem und immateriellem Kulturerbe unterschieden; beide Bereiche stehen in wechselwirkender Beziehung zueinander und sind oft eng mit Natur- und Landschaftserbe verbunden.
Tangible kulturelles Erbe umfasst physische Objekte und Orte: historische Städte und Denkmäler, archäologische Stätten, Museen, Kulturlandschaften
Intangible kulturelles Erbe umfasst lebendige Überlieferungen, Darbietungskünste, Rituale, Feste, orale Überlieferung, Handwerkstechniken und verbindliche Wissensformen, die
Schutz und Förderung erfolgen durch internationale Abkommen, nationale Denkmalschutzgesetze, Museen, Universitäten und Gemeinden. Die UNESCO führt
Herausforderungen ergeben sich aus bewaffneten Konflikten, Plünderung und illegalem Handel mit Kulturgut, Urbanisierung, Klimawandel und Massentourismus.
Die Bewahrung von Kulturerbe ist damit ein integraler Bestandteil kultureller Identität, Bildung, Wissenschaft und nachhaltiger Entwicklung.